Patientenverfügung + Vorsorgevollmacht: Notar-Pflicht oder nicht?
Die gute Nachricht zuerst: Weder die Patientenverfügung noch die Vorsorgevollmacht brauchen in den meisten Fällen einen Notar. Für die Patientenverfügung gilt nach § 1827 BGB ausschließlich die Schriftform — eigenhändige Unterschrift mit Datum, das war's. Keine Beurkundung, kein Notar, keine Beglaubigung. Für die Vorsorgevollmacht schreibt § 1814 BGB (früher § 1896 BGB a.F.) ebenfalls keine notarielle Form vor. Auch hier genügt die eigenhändige Unterschrift nach § 126 BGB.
Warum stellen sich dann so viele Menschen die Frage nach den Notar-Kosten? Weil es Ausnahmen gibt, die für einen erheblichen Teil der Bevölkerung relevant sind. Wer eine Immobilie besitzt oder künftig erben wird, braucht für bestimmte Grundbuch-Transaktionen eine notariell beglaubigte oder beurkundete Vollmacht. Wer grenzüberschreitend tätig ist, stößt im Ausland oft auf striktere Formerfordernisse. Und wer die Einwilligungsfähigkeit zum Zeitpunkt der Unterzeichnung nachweisen möchte, kann das durch notarielle Beurkundung rechtssicher dokumentieren.
Dieser Artikel erklärt die Kosten für alle Konstellationen — damit du genau weißt, was auf dich zukommt, wenn du den Notar aufsucht, und wann du dir den Gang zum Notar sparen kannst.
Was kostet die Beurkundung beim Notar? (GNotKG-Tabelle 2024)
Notar-Kosten sind in Deutschland gesetzlich geregelt. Das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) legt fest, was ein Notar für eine Beurkundung verlangen darf — nicht mehr und nicht weniger. Der Notar hat keinen Verhandlungsspielraum.
Grundlage der Berechnung ist der Gegenstandswert. Bei der Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung wird üblicherweise ein Bruchteil des Vermögens angesetzt, das die Vollmacht abdeckt. In der Praxis hat sich eine Faustformel etabliert: 10 % des Gesamtvermögens, mindestens aber 5.000 €, maximal 1.000.000 € (§ 98 GNotKG). In der Regel setzt der Notar den Gegenstandswert nach pflichtgemäßem Ermessen fest — für ein durchschnittliches Vermögen liegt er typischerweise zwischen 10.000 und 50.000 €.
Die Gebührenordnung sieht für die notarielle Beurkundung eines Rechtsgeschäfts (Nr. 21100 GNotKG) eine 2,0-fache Gebühr vor. Für eine einfache Beglaubigung der Unterschrift (Nr. 25100 GNotKG) gilt eine 0,2-fache Gebühr, mindestens 20 €, maximal 70 €. Der praktisch relevante Mittelweg — die notarielle Beglaubigung der Unterschrift ohne vollständige Beurkundung — kostet nach Nr. 21200 GNotKG eine 0,5-fache Gebühr, mindestens 60 €, maximal 1.735 €.
Kostenbeispiele nach Vermögen (GNotKG 2024)
Die folgende Tabelle zeigt die ungefähren Notar-Kosten für die Beurkundung einer Vorsorgevollmacht bei verschiedenen Gegenstandswerten. Alle Angaben ohne Umsatzsteuer (19 % kommen noch hinzu) und ohne etwaige Auslagen:
| Gesamtvermögen | Gegenstandswert (ca. 10 %) | Beglaubigung (0,5-fach) | Beurkundung (2,0-fach) | inkl. 19 % MwSt (Beglaubigung) |
|---|---|---|---|---|
| 50.000 € | 5.000 € | ca. 27 € | ca. 108 € | ca. 32 € |
| 100.000 € | 10.000 € | ca. 37 € | ca. 148 € | ca. 44 € |
| 250.000 € | 25.000 € | ca. 68 € | ca. 272 € | ca. 81 € |
| 500.000 € | 50.000 € | ca. 110 € | ca. 440 € | ca. 131 € |
| 1.000.000 € | 100.000 € | ca. 165 € | ca. 660 € | ca. 196 € |
Quelle: GNotKG 2024, eigene Berechnung. Abweichungen möglich je nach Gegenstandswertfestsetzung durch den Notar und regionalen Auslagen. Alle Angaben ohne Gewähr.
Die Mindestgebühr für eine Beglaubigung liegt nach GNotKG bei 60 € (netto), zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer also rund 71 €. Hinzu kommen Auslagen (Kopierkosten, Postgebühren) von typischerweise 15–30 €. Für ein einfaches Vermögen liegen die Gesamtkosten also realistisch im Bereich von 90–150 €.
Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde — 15 € statt Notar
Was viele nicht wissen: Es gibt eine günstige Alternative zum Notar für die Beglaubigung von Vorsorgevollmachten. Die Betreuungsbehörde (Betreuungsstelle beim zuständigen Amtsgericht oder Sozialamt) ist nach § 6 BtOG (Betreuungsorganisationsgesetz) berechtigt, Unterschriften unter Vorsorgevollmachten zu beglaubigen.
Die Kosten dafür sind gesetzlich auf maximal 15 € begrenzt — ein Bruchteil der Notar-Kosten. In vielen Städten ist die Beglaubigung bei der Betreuungsbehörde sogar kostenlos oder kostengünstiger. Der Unterschied zum Notar: Die Betreuungsbehörde prüft nicht die Geschäftsfähigkeit und berät inhaltlich nicht. Sie bestätigt lediglich, dass du persönlich erschienen bist und die Unterschrift in ihrer Gegenwart geleistet hast.
Wann reicht die Betreuungsbehörde? Für die Vorsorgevollmacht im Bereich Gesundheit, Pflege und persönliche Angelegenheiten ist die Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde in der Regel ausreichend. Für Immobilientransaktionen und Grundbucheintragungen ist sie dagegen nicht ausreichend — dafür braucht es die notarielle Beglaubigung.
Wenn du eine Immobilie besitzt und deine bevollmächtigte Person im Pflegefall auch Immobilienverkäufe oder -belastungen vornehmen können soll, brauchst du also zwingend den Notar. Für alle anderen Fälle ist die Betreuungsbehörde die klar günstigere Option.
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Patientenverfügung beglaubigen — reicht das?
Hier herrscht viel Verwirrung: Eine Patientenverfügung muss weder notariell beglaubigt noch beurkundet werden. § 1827 BGB schreibt nur die Schriftform vor — das bedeutet eigenhändige Unterschrift auf einem schriftlichen Dokument. Mehr ist gesetzlich nicht gefordert.
Eine Beglaubigung der Patientenverfügung durch einen Notar oder die Betreuungsbehörde hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit des Dokuments. Sie kann aber helfen, Zweifel an der Echtheit der Unterschrift auszuräumen. In der Praxis ist das selten ein Problem — eine Patientenverfügung wird kaum angefochten. Die Energie ist besser investiert in konkrete, situationsspezifische Formulierungen, die den BGH-Anforderungen aus 2016 und 2018 entsprechen, als in eine Beglaubigung, die rechtlich nicht erforderlich ist.
Fazit: Du musst deine Patientenverfügung nicht beglaubigen. Du kannst es tun, wenn dir das ein besseres Gefühl gibt oder wenn du in einem beruflichen Umfeld tätig bist, wo die Authentizität von Dokumenten regelmäßig geprüft wird. Notwendig ist es nicht.
Muss eine Patientenverfügung vom Arzt unterschrieben werden?
Nein. Eine ärztliche Unterschrift ist für die Gültigkeit einer Patientenverfügung nach § 1827 BGB nicht erforderlich. Das Gesetz verlangt ausschließlich die eigenhändige Unterschrift der verfügenden Person selbst.
Der BGH hat in seinem wegweisenden Urteil vom 6. Juli 2016 (XII ZB 61/16) klargestellt, was für eine unmittelbar bindende Patientenverfügung notwendig ist: Die medizinischen Situationen und Behandlungswünsche müssen konkret beschrieben sein, sodass Ärzte und Betreuer den Willen direkt und ohne weitere Ermittlungen umsetzen können. Dafür ist keine ärztliche Unterschrift nötig — aber ein ärztliches Beratungsgespräch ist dringend empfohlen.
Warum dennoch das Gespräch mit dem Arzt? Ein Arzt kann dir erklären, was die medizinischen Begriffe bedeuten, die in einer Patientenverfügung auftauchen — Reanimation, Beatmung, PEG-Sonde, Dialyse, künstliche Ernährung. Wer diese Begriffe nicht vollständig versteht, kann keine informierte Entscheidung treffen. Das ärztliche Gespräch erhöht also nicht die juristische Gültigkeit, wohl aber die inhaltliche Qualität deiner Verfügung. Einige Vordrucke enthalten deshalb einen freiwilligen Arztvermerk, der bestätigt, dass ein Gespräch stattgefunden hat — das ist aber nur eine optionale Ergänzung.
Patientenverfügung Gültigkeit ohne Notar
Eine Patientenverfügung ist ohne Notar vollständig rechtsgültig, wenn folgende Bedingungen nach § 1827 BGB erfüllt sind:
- Schriftlichkeit: Das Dokument muss schriftlich vorliegen — kein reines Audio- oder Videostatement.
- Eigenhändige Unterschrift: Deine Handschrift auf dem Dokument. Keine eingescannte Unterschrift, keine Druckbuchstaben.
- Datum: Das Datum der Unterzeichnung muss angegeben sein.
- Einwilligungsfähigkeit: Du musst zum Zeitpunkt der Unterzeichnung einwilligungsfähig gewesen sein — das wird vermutet, solange nichts Gegenteiliges erkennbar ist.
Die Bindungswirkung hängt dann davon ab, wie konkret die Verfügung formuliert ist. Eine Verfügung, die konkrete medizinische Situationen und konkrete Behandlungsentscheidungen enthält, bindet Ärzte und Betreuer unmittelbar. Eine allgemein formulierte Verfügung ist zwar gültig, muss aber erst ausgelegt werden — was Zeit kostet und in einer akuten Situation problematisch sein kann.
Kurz: Gültigkeit ohne Notar? Immer. Unmittelbare Bindungswirkung? Nur bei konkreten Formulierungen. Den Artikel dazu findest du hier: BGH-Anforderungen an die Patientenverfügung.
Wann ist ein Notar dennoch sinnvoll?
Es gibt klare Situationen, in denen der Gang zum Notar empfehlenswert oder notwendig ist:
1. Immobilien-Vollmacht: Wenn die bevollmächtigte Person im Pflegefall oder Todesfall Grundbucheintragungen vornehmen, eine Immobilie verkaufen oder beleihen können soll, muss die Vollmacht notariell beglaubigt oder beurkundet sein (§ 29 GBO). Das Grundbuchamt akzeptiert keine einfache Vollmacht.
2. Komplexe Vermögensstruktur: Bei Unternehmensbeteiligungen, Erbschaften mit mehreren Beteiligten oder internationalem Vermögen kann der Notar eine wichtige beratende Funktion übernehmen. Hier geht es nicht nur um die Formfrage, sondern um die inhaltliche Gestaltung der Vollmacht.
3. Ausland: Deutsche Vorsorgevollmachten werden im Ausland nicht immer anerkannt. Wer regelmäßig ins Ausland reist oder dort Vermögen hat, sollte eine notariell beurkundete Vollmacht in Betracht ziehen — eventuell mit Apostille für internationale Anerkennung.
4. Anfechtungsrisiko: Wenn familiäre Konflikte zu erwarten sind und die Einwilligungsfähigkeit später angezweifelt werden könnte, schafft die notarielle Beurkundung eine klare Beweislage. Der Notar prüft die Einwilligungsfähigkeit zum Zeitpunkt der Beurkundung und dokumentiert sie.
5. Unternehmerisches Umfeld: Geschäftsführer, Gesellschafter und Freiberufler mit eigenem Unternehmen sollten prüfen, ob ihre Vorsorgevollmacht auch unternehmerische Entscheidungen abdeckt — und ob das Unternehmen eine notarielle Form verlangt (z.B. für GmbH-Anteile).
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Kombi-Paket beim Notar — so sparst du
Wer sowohl Patientenverfügung als auch Vorsorgevollmacht beim Notar beurkunden möchte, sollte wissen: Die gleichzeitige Beurkundung beider Dokumente in einem einzigen Termin führt in vielen Fällen zu einer Kostenersparnis.
Der Grund liegt in der GNotKG-Systematik: Der Gegenstandswert wird für beide Dokumente gemeinsam berechnet, wenn sie im selben Beurkundungsakt errichtet werden und sich auf dieselbe Person beziehen. Das bedeutet: Statt zweimal den Mindestgegenstandswert anzusetzen, wird er nur einmal berechnet. Das kann je nach Konstellation mehrere Dutzend Euro sparen.
Ein weiterer Spartipp: Wenn du bereits einen Termin für ein Testament, einen Erbvertrag oder eine andere notarielle Beurkundung hast, frage aktiv nach, ob du Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht in demselben Termin erledigen kannst. Die Zeitersparnis für den Notar senkt oft die Auslagen, und mancher Notar gewährt in solchen Fällen einen Nachlass auf die Zeitgebühr für die Beratung.
Kosten-Vergleich: Notar vs. Betreuungsbehörde vs. Online-Generator
| Option | Kosten | Rechtsgültigkeit | Immobilien-tauglich | Beratung inklusive | Aufwand |
|---|---|---|---|---|---|
| Notarielle Beurkundung | 150 – 1.000 € (je nach Vermögen) | Sehr hoch (+ Einwilligungsfähigkeit dokumentiert) | Ja | Ja | Termin erforderlich |
| Notarielle Beglaubigung | 71 – 300 € (je nach Vermögen) | Hoch (Unterschrift beglaubigt) | Ja (für Grundbuch) | Nein | Termin erforderlich |
| Betreuungsbehörde | 0 – 15 € | Ausreichend für Gesundheit/Pflege | Nein | Nein | Termin beim Amtsgericht |
| Einfache Unterschrift | 0 € | Vollständig gültig nach § 1827 BGB | Nein | Nein | Sofort |
| Online-Generator PV | Kostenlos | Vollständig gültig nach § 1827 BGB | Nein | Geführter Prozess | 15 – 30 Minuten online |
| Online-Generator VV | Kostenlos | Vollständig gültig nach § 1814 BGB | Nein (ohne Notarbeglaubigung) | Geführter Prozess | 15 – 30 Minuten online |
FAQ: Notar, Kosten und Gültigkeit
Was kostet eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht zusammen beim Notar?
Bei gleichzeitiger Beurkundung beider Dokumente in einem Termin liegt der Gesamtpreis typischerweise zwischen 200 und 600 € inkl. Mehrwertsteuer für ein durchschnittliches Vermögen (ca. 150.000–400.000 €). Bei einfacher notarieller Beglaubigung der Unterschriften liegt der Preis zwischen 100 und 250 € für beide Dokumente zusammen. Die genauen Kosten hängen vom Gegenstandswert ab, den der Notar nach pflichtgemäßem Ermessen festsetzt.
Ist eine Patientenverfügung ohne Notar gültig?
Ja, vollständig. § 1827 BGB schreibt ausschließlich die Schriftform vor — eigenhändige Unterschrift mit Datum. Kein Notar, keine Beglaubigung, kein Arzt notwendig. Die Gültigkeit hängt nicht von der Form, sondern vom Inhalt ab: Konkrete medizinische Situationen und konkrete Behandlungsentscheidungen sind für die unmittelbare Bindungswirkung erforderlich (BGH, XII ZB 61/16).
Muss ich meine Patientenverfügung beglaubigen lassen?
Nein. Weder notarielle Beglaubigung noch Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde ist gesetzlich vorgeschrieben. Eine Beglaubigung kann helfen, Zweifel an der Echtheit der Unterschrift auszuräumen — praktisch notwendig ist das aber selten. Deine Zeit ist besser investiert in konkrete, situationsspezifische Formulierungen.
Was kostet die Beglaubigung bei der Betreuungsbehörde?
Die Betreuungsbehörde darf nach § 6 BtOG maximal 15 € für eine Unterschriftsbeglaubigung unter einer Vorsorgevollmacht verlangen. In vielen Kommunen ist sie kostenlos. Die Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde reicht für alle Vollmachten aus, die keine Grundbucheintragungen umfassen. Für Immobilien-Vollmachten ist weiterhin der Notar notwendig.
Kann ich Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht gleichzeitig beim Notar machen?
Ja, und das ist empfehlenswert. Die gleichzeitige Beurkundung in einem Termin spart Zeit und oft auch Kosten, da der Gegenstandswert nur einmal berechnet wird. Informiere den Notar vorab, welche Dokumente du erstellen möchtest, damit er genügend Zeit einplant. Manche Kanzleien bieten für die Kombination aus Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung auch Pauschalpreise an.
Muss eine Patientenverfügung vom Arzt unterschrieben werden?
Nein. Eine ärztliche Unterschrift ist weder für die Gültigkeit noch für die Bindungswirkung einer Patientenverfügung erforderlich. Empfehlenswert ist aber das ärztliche Beratungsgespräch, damit du die medizinischen Begriffe (Reanimation, Beatmung, PEG-Sonde, Dialyse) wirklich verstehst und eine informierte Entscheidung treffen kannst. Einige Formulare enthalten optional einen Arztvermerk — dieser ist jedoch rein informeller Natur.
Wie lange ist eine beim Notar erstellte Vorsorgevollmacht gültig?
Eine notariell beurkundete Vorsorgevollmacht hat keine gesetzliche Laufzeitbegrenzung. Sie gilt so lange, bis du sie widerrufst. Widerruf ist formlos möglich — allerdings solltest du die bevollmächtigte Person und das Zentrale Vorsorgeregister informieren. Empfehlung: Unterschreibe das Dokument alle zwei Jahre erneut mit aktuellem Datum oder füge einen Bestätigungsvermerk hinzu, damit Ärzte und Gerichte erkennen, dass du den Willen noch immer so vertrittst.
Welche Alternative zum Notar gibt es für die Vorsorgevollmacht?
Für alle Vollmachten ohne Immobilienbezug gibt es drei günstigere Alternativen: (1) Einfache Unterschrift nach § 1814 BGB — kostenlos, sofort gültig. (2) Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde — bis 15 €, erhöhte Beweissicherheit. (3) Online-Generator — kostenlos, geführter Prozess, fertig ausdruckbares Dokument. Den Vorsorgevollmacht-Generator findest du auf vorsorgevollmacht-generator.de.
Patientenverfügung & Vorsorgevollmacht — kostenlos und rechtsgültig
Geführter Prozess nach § 1827 BGB und § 1814 BGB, situationsspezifische Formulierungen nach BGH 2016, sofort druckbar — ohne Notar.
Weiterführende Artikel
- Patientenverfügung erstellen: Der vollständige Leitfaden 2026
- BGH-Anforderungen: Was eine bindende Patientenverfügung braucht
- Patientenverfügung vs. Vorsorgevollmacht: Unterschiede und Kombination
- Vorsorgevollmacht Notar-Kosten: Was du wirklich zahlen musst
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