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Patientenverfügungs-Generator15 Min. Lesezeit12. April 2026

Hospiz, Palliativversorgung und Patientenverfügung

Ruhiges Zimmer mit Blumen und Kerzenlicht, symbolisch für würdevolles Sterben im Hospiz

Inhalt

  1. Was bedeutet Palliativversorgung?
  2. Was ist ein Hospiz?
  3. Warum du Palliativversorgung in der Patientenverfügung verankern solltest
  4. Schmerzbehandlung: Dein wichtigstes Recht
  5. Wo möchtest du sterben? Der Sterbeort in der Patientenverfügung
  6. Hospizversorgung und Kosten: Was du wissen solltest
  7. Hospizliche Begleitung: Ehrenamt und Seelsorge
  8. Palliativsedierung: Das solltest du wissen
  9. Angehörige und Hospizversorgung: Wie du ihnen helfen kannst
  10. Häufige Fragen zu Hospiz und Palliativversorgung in der Patientenverfügung
  11. Zusammenfassung

Was bedeutet Palliativversorgung?

Palliativversorgung — abgeleitet vom lateinischen „pallium" (Mantel, Schutzdecke) — ist ein medizinisches und pflegerisches Konzept, das Menschen in der letzten Lebensphase umfassend unterstützt. Dabei geht es nicht darum, die Krankheit zu heilen oder das Leben um jeden Preis zu verlängern. Es geht darum, Schmerzen zu lindern, Symptome zu behandeln, seelischen Beistand zu leisten und ein würdevolles Sterben zu ermöglichen.

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) definiert Palliativversorgung als aktive, ganzheitliche Betreuung von Menschen mit einer unheilbaren, lebensbedrohlichen Erkrankung. Sie schließt körperliche, psychische, soziale und spirituelle Aspekte des Leidens ein.

Wichtig zu verstehen: Palliativversorgung ist keine Kapitulation vor der Krankheit. Sie ist eine bewusste Entscheidung für Lebensqualität statt Lebensdauer — für das Wie des Lebens in der verbleibenden Zeit statt für bloße Weiterexistenz um jeden Preis.

Palliativversorgung versus kurative Behandlung

Kurative Behandlung zielt auf Heilung ab. Palliativversorgung zielt auf Lebensqualität. Beide schließen sich nicht aus — in der modernen Medizin gehen sie oft Hand in Hand. Doch ab einem bestimmten Punkt, wenn eine Heilung nicht mehr möglich ist, rückt die palliative Versorgung in den Vordergrund.

Der Übergang ist fließend. Das ist einer der Gründe, warum es so wichtig ist, frühzeitig über deine Wünsche nachzudenken — bevor du in einer Situation bist, in der du das nicht mehr kannst.

Was ist ein Hospiz?

Ein Hospiz ist eine stationäre Einrichtung, die schwerstkranke und sterbende Menschen begleitet — mit dem Ziel, die letzte Lebensphase so würdevoll und schmerzfrei wie möglich zu gestalten. Es ist keine Klinik im klassischen Sinne: Im Hospiz wird nicht therapiert, um zu heilen, sondern gepflegt und begleitet, um Lebensqualität zu erhalten.

Was ein Hospiz bietet

  • Spezialisierte Schmerztherapie: Rund um die Uhr verfügbare Fachkräfte, die auf Symptomkontrolle spezialisiert sind
  • Ganzheitliche Begleitung: Körperliche Pflege, psychologische Unterstützung, seelsorgerlicher Beistand nach Wunsch
  • Raum für Familie: Angehörige können dabei sein, übernachten, Abschied nehmen
  • Würde und Selbstbestimmung: Der Sterbende entscheidet so weit wie möglich selbst — über Tagesablauf, Essen, Besuch
  • Kein Zeitdruck: Im Gegensatz zum Krankenhaus steht hier die Zeit des sterbenden Menschen im Mittelpunkt, nicht der Klinikbetrieb

Stationäres Hospiz versus SAPV

Neben dem stationären Hospiz gibt es die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV): Ein multiprofessionelles Team — Ärzte, Pflegekräfte, Sozialarbeiter — kommt zu dir nach Hause oder in ein Pflegeheim. Ziel ist es, dass du die letzte Lebensphase zu Hause verbringen kannst, wenn du das möchtest.

Studien zeigen: Rund zwei Drittel der Deutschen wünschen sich, zu Hause zu sterben. Tatsächlich stirbt die Mehrheit im Krankenhaus. Die Patientenverfügung gibt dir die Möglichkeit, deinen Wunsch verbindlich zu dokumentieren.

Deinen Wunsch nach Hospiz oder Palliativversorgung verbindlich festlegen → Zum Patientenverfügungs-Generator

Warum du Palliativversorgung in der Patientenverfügung verankern solltest

Viele Patientenverfügungen konzentrieren sich ausschließlich auf die Ablehnung bestimmter Maßnahmen: kein Reanimationsversuch, keine künstliche Ernährung, keine Beatmung. Das ist wichtig — aber es ist nur die halbe Wahrheit.

Genauso wichtig ist die positive Seite: Was du willst. Welche Begleitung du wünschst. Wo du sterben möchtest. Wie du betreut werden möchtest. Diese positiven Festlegungen sind genauso bindend wie die ablehnenden — und sie sind für das medizinische und pflegerische Team oft noch hilfreicher.

Was du konkret festlegen kannst

  • Dass du eine ausreichende Schmerzbehandlung wünschst — auch wenn diese als mögliche Nebenwirkung den Sterbeprozess beschleunigt
  • Dass du keine lebensverlängernden Maßnahmen wünschst, wenn diese nur das Sterben hinauszögern
  • Dass du zu Hause sterben möchtest, wenn das medizinisch möglich ist
  • Dass du auf ein Hospiz aufmerksam gemacht werden möchtest, wenn ein Krankenhaus nicht mehr der richtige Ort ist
  • Dass du seelsorgerliche Begleitung wünschst — oder ausdrücklich nicht wünschst
  • Dass dir menschliche Zuwendung und Präsenz wichtiger ist als medizinisch-technische Maßnahmen

Schmerzbehandlung: Dein wichtigstes Recht

Das Recht auf angemessene Schmerzbehandlung ist in Deutschland rechtlich verankert. Trotzdem berichten Palliativmediziner immer wieder von Fällen, in denen Patienten unzureichend behandelt werden — aus Angst vor Nebenwirkungen, aus Unsicherheit über die Dosierung oder aus falschen Vorstellungen über Abhängigkeit.

Du kannst in deiner Patientenverfügung ausdrücklich festlegen:

„Ich wünsche eine ausreichende Schmerzbehandlung, die meine Schmerzen effektiv lindert — auch wenn höhere Dosen von Schmerzmitteln erforderlich sind und auch wenn eine solche Behandlung als mögliche Nebenwirkung den Sterbeprozess beschleunigen könnte. Für mich hat die Linderung von Leiden Vorrang vor der maximalen Verlängerung des Lebens."

Das ist die sogenannte „Doppelwirkung" der Schmerztherapie, die in der Medizinethik anerkannt ist: Wenn eine angemessene Schmerzbehandlung als Nebenwirkung das Leben verkürzt, ist das rechtlich und ethisch zulässig — und von den meisten Menschen ausdrücklich gewünscht.

Weitere Symptome, die behandelt werden sollen

Schmerz ist nicht das einzige Symptom, das in der Sterbephase belastet. Du kannst in deiner Patientenverfügung auch festlegen, dass du Behandlung gegen folgende Beschwerden wünschst:

  • Atemnot — eines der belastendsten Symptome in der Sterbephase
  • Übelkeit und Erbrechen
  • Angst und innere Unruhe
  • Delir und Verwirrtheit
  • Schmerzen beim Schlucken oder in der Mundhöhle

Wo möchtest du sterben? Der Sterbeort in der Patientenverfügung

Die Frage nach dem Sterbeort ist persönlich und hängt von vielen Faktoren ab — deinen familiären Verhältnissen, deinem Gesundheitszustand, den verfügbaren Einrichtungen in deiner Region. Aber du kannst deinen Wunsch dokumentieren, und dieser Wunsch muss bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt werden.

Zu Hause sterben

Viele Menschen möchten in ihrer vertrauten Umgebung sterben — umgeben von den Menschen, die sie lieben, mit den Dingen, die ihr Leben ausmachen. Das ist durch SAPV (Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung) möglich — wenn die häusliche Pflege organisiert werden kann und wenn keine zwingenden medizinischen Gründe dagegensprechen.

Formulierungsbeispiel:

„Wenn die medizinischen Umstände es ermöglichen, wünsche ich, die letzte Phase meines Lebens zu Hause zu verbringen und dort zu sterben. Ich bitte meine bevollmächtigte Person, alle nötigen Maßnahmen zu ergreifen, um dies zu ermöglichen — einschließlich der Organisation von SAPV oder häuslicher Palliativpflege."

Im Hospiz

Wenn ein Sterben zu Hause nicht möglich ist, ist das Hospiz eine wertvolle Alternative. Du kannst festlegen, dass du — wenn ein stationärer Aufenthalt notwendig ist — in einem Hospiz und nicht in einem Krankenhaus betreut werden möchtest.

„Wenn eine häusliche Betreuung nicht möglich ist, wünsche ich, in einem Hospiz zu sterben, nicht in einem Krankenhaus. Ich bitte meine bevollmächtigte Person, rechtzeitig einen Hospizplatz zu organisieren."

Im Pflegeheim

Wenn du bereits in einer Pflegeeinrichtung lebst, kann der Wunsch, dort zu bleiben und nicht ins Krankenhaus verlegt zu werden, in der Patientenverfügung festgehalten werden:

„Ich wünsche keine Verlegung in ein Krankenhaus, wenn mein Zustand sich verschlechtert — sofern meine Versorgung im Pflegeheim sichergestellt werden kann. Ich möchte in meiner vertrauten Umgebung betreut werden und dort sterben."

Hospizversorgung und Kosten: Was du wissen solltest

Stationäre Hospizversorgung wird in Deutschland von den Krankenkassen finanziert — in der Regel zu mindestens 95 Prozent. Hospize selbst tragen einen kleinen Eigenanteil, der oft durch Spenden und Fördergelder gedeckt wird. Du musst grundsätzlich keine hohen Eigenanteile befürchten.

SAPV (Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung) wird ebenfalls von der Krankenkasse übernommen, wenn ein Arzt sie verordnet. Die Voraussetzungen: schwere, nicht heilbare Erkrankung, besonderer Versorgungsbedarf, der durch normale ambulante Pflege nicht gedeckt werden kann.

Allgemeine ambulante Palliativpflege (AAPV), die für weniger komplexe Versorgungssituationen geeignet ist, wird über die normale Häusliche Krankenpflege abgerechnet.

Hospizliche Begleitung: Ehrenamt und Seelsorge

Neben dem medizinischen und pflegerischen Bereich gibt es die ehrenamtliche Hospizarbeit: Ausgebildete Hospizbegleiter besuchen sterbende Menschen zu Hause, im Pflegeheim oder im Krankenhaus — um zuzuhören, Gesellschaft zu leisten, für Angehörige da zu sein. Dieser Dienst ist kostenlos und flächendeckend in Deutschland vorhanden.

In deiner Patientenverfügung kannst du festlegen, ob du eine solche Begleitung wünschst:

„Ich wünsche ehrenamtliche Hospizbegleitung, wenn mein Sterben absehbar wird. Bitte organisiert Kontakt zu einem lokalen Hospizdienst."

Ebenso kannst du zur Seelsorge Stellung nehmen — ob du seelsorgerlichen Beistand wünschst, von welcher Konfession oder weltanschaulichen Ausrichtung, oder ob du keinen religiösen Beistand möchtest.

Palliativsedierung: Das solltest du wissen

Die Palliativsedierung ist eine in der Medizin anerkannte und rechtlich zulässige Maßnahme bei unerträglichem Leid in der Sterbephase. Dabei werden Sedativa gegeben, um das Bewusstsein zu dämpfen und so schwere Symptome wie extreme Atemnot, refraktäre Schmerzen oder schwere Angst- und Unruhezustände zu lindern.

Es gibt zwei Formen:

  • Intermittierende Sedierung: Zeitlich begrenzt, der Patient schläft vorübergehend
  • Kontinuierliche Sedierung: Dauerhaft, bis zum Tod

Die Palliativsedierung ist kein Töten — sie hat nicht das Ziel, das Leben zu beenden, sondern das Leiden zu lindern. Das ist der ethische und rechtliche Unterschied zur aktiven Sterbehilfe.

Du kannst in deiner Patientenverfügung festlegen, ob du Palliativsedierung bei unerträglichem Leiden wünschst:

„Wenn ich an unerträglichen Schmerzen, Atemnot oder Unruhezuständen leide, die durch andere Maßnahmen nicht ausreichend gelindert werden können, und wenn keine andere Behandlung verfügbar ist, die eine angemessene Linderung bietet, wünsche ich eine Palliativsedierung — auch wenn diese mein Bewusstsein dauerhaft dämpfen sollte."

Angehörige und Hospizversorgung: Wie du ihnen helfen kannst

Sterbende zu begleiten ist für Angehörige eine der intensivsten Erfahrungen des Lebens. Es kann überwältigend sein — emotional, organisatorisch, körperlich. Eine klare Patientenverfügung hilft Angehörigen enorm: Sie müssen keine schwierigen Entscheidungen mehr aus dem Nichts treffen. Sie wissen, was du wolltest. Das gibt Sicherheit und befreit sie von einer Last, die sie sonst möglicherweise ein Leben lang mit sich tragen würden.

Zusätzlich: Wenn du Angehörigen ermöglichen möchtest, bei dir zu sein — sie zu unterstützen, dass sie sich Urlaub nehmen können, dass sie nicht allein entscheiden müssen — dann ist das ebenfalls etwas, das du in deiner Patientenverfügung erwähnen kannst.

Häufige Fragen zu Hospiz und Palliativversorgung in der Patientenverfügung

Kann ich in meiner Patientenverfügung ein bestimmtes Hospiz nennen?

Du kannst einen Wunsch äußern, aber es gibt keine Garantie auf einen Platz. Hospizplätze sind begrenzt, und die Verfügbarkeit hängt von Region und Zeitpunkt ab. Formuliere es als Wunsch, nicht als Bedingung: „Wenn möglich, wünsche ich einen Platz im Hospiz [Name], alternativ in einem anderen stationären Hospiz."

Wenn ich Palliativversorgung will — muss ich dann auf Heilungsversuche verzichten?

Nein. Palliativversorgung und kurative Behandlung schließen sich nicht aus. Besonders in einer frühen oder mittleren Phase einer schweren Erkrankung können beide nebeneinander existieren. Du kannst in deiner Patientenverfügung festlegen, ab welchem Zeitpunkt du möchtest, dass der Fokus der Behandlung sich verschiebt.

Wer bezahlt das Hospiz?

Stationäre Hospizversorgung wird zu mindestens 95 Prozent von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Den kleinen Restanteil tragen die Hospize selbst, meist durch Spenden. SAPV wird vollständig von der Krankenkasse getragen, wenn sie ärztlich verordnet wird.

Kann ich in der Patientenverfügung auch spirituelle Wünsche äußern?

Ja, und es ist sinnvoll. Rituale, Gebete, Musik, Stille — all das kann Teil einer würdevollen Begleitung sein. Wenn du bestimmte religiöse oder spirituelle Wünsche hast (oder ausdrücklich keine), dann halte das fest.

Deine Wünsche zur Palliativversorgung und zum Hospiz in der Patientenverfügung verankern → Jetzt erstellen

Zusammenfassung

Hospiz und Palliativversorgung sind keine Orte des Sterbens — sie sind Orte des Lebens, bis zuletzt. Die Entscheidung für palliative Begleitung statt medizinischer Maximaltherapie ist eine der mutigsten und liebevollsten Entscheidungen, die ein Mensch für sich selbst treffen kann.

In deiner Patientenverfügung kannst du nicht nur festlegen, was du nicht willst — sondern auch und besonders, was du willst: Schmerzfreiheit, Würde, menschliche Nähe, den Ort deiner Wahl. Diese positiven Festlegungen sind genauso bindend wie die ablehnenden — und für das Behandlungsteam und deine Familie noch wertvoller.

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