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Patientenverfügung ändern: Schritte und Checkliste

Patientenverfügung-Generator-Team·19. April 2026·16 Min·Rechtsstand 2026·Aktualisiert: Oktober 2026
Füller überarbeitet eine Patientenverfügung auf einem Schreibtisch mit Kalender und warmer Lampe

Du kannst bisherige Festlegungen jederzeit formlos widerrufen. Möchtest du anschließend andere Behandlungswünsche verbindlich festlegen, gelten für diese neue Patientenverfügung die Schriftform aus § 1827 Abs. 1 Satz 1 BGB und die Formanforderungen aus § 126 BGB.

Definition (Stand: 13. Oktober 2026): Eine Patientenverfügung ist nach § 1827 Abs. 1 Satz 1 BGB die schriftliche Festlegung einer volljährigen, einwilligungsfähigen Person für den Fall ihrer späteren Einwilligungsunfähigkeit. Darin legt sie fest, ob sie in bestimmte, noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt. Ändern bedeutet in der Praxis: bisherige Festlegungen widerrufen und gewünschte neue Festlegungen schriftlich neu fassen.

Kann ich meine Patientenverfügung jederzeit ändern?

Du kannst bisherige Festlegungen jederzeit formlos widerrufen. Das folgt aus § 1827 Abs. 1 Satz 3 BGB. Möchtest du anschließend andere Behandlungswünsche verbindlich festlegen, gelten für diese neue Patientenverfügung die Schriftform aus § 1827 Abs. 1 Satz 1 BGB und die Formanforderungen aus § 126 BGB. Neben der eigenhändig unterschriebenen Urkunde kann die Schriftform nach § 126 Abs. 3 BGB grundsätzlich durch die elektronische Form ersetzt werden. Dafür verlangt § 126a BGB eine qualifizierte elektronische Signatur; eine eingescannte Unterschrift oder einfache E-Signatur genügt nicht.

Gehe trotzdem nicht sorglos vor. Wenn mehrere widersprüchliche Fassungen an verschiedenen Orten liegen, ist dein aktueller Wille schwerer zu erkennen. Eine vollständige, unterschriebene Neufassung und der Austausch alter Kopien schaffen einen übersichtlichen Stand.

Widerruf oder Neufassung: Was ist der Unterschied?

Widerruf: Eine Patientenverfügung kann nach § 1827 Abs. 1 Satz 3 BGB jederzeit formlos widerrufen werden. Der Widerruf nimmt bisherige Festlegungen zurück, formuliert aber nicht automatisch neue Behandlungsentscheidungen.

Neufassung: Neue Festlegungen müssen nach § 1827 Abs. 1 Satz 1 BGB schriftlich getroffen werden. Die Urkunde ist gemäß § 126 Abs. 1 BGB eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens zu unterzeichnen. Nach § 126 Abs. 3 BGB kann die Schriftform grundsätzlich auch durch die elektronische Form ersetzt werden; § 126a BGB erfordert dafür eine qualifizierte elektronische Signatur.

Vorgehen Was geschieht? Form
Ändern Alte Festlegung zurücknehmen und eine gewünschte neue Festlegung formulieren Widerruf formlos; neue Festlegung schriftlich
Widerrufen Bisherige Festlegung zurücknehmen Jederzeit formlos nach § 1827 Abs. 1 Satz 3 BGB
Neu erstellen Aktuelle Wünsche zusammenhängend in einem neuen Dokument festhalten Schriftform nach § 1827 Abs. 1 Satz 1 BGB: Papierform nach § 126 Abs. 1 BGB oder elektronische Form mit qualifizierter elektronischer Signatur nach § 126 Abs. 3 und § 126a BGB

Wann ist eine Änderung der Patientenverfügung nötig?

Es gibt keinen starren Anlass, der für alle Menschen passt. Prüfe dein Dokument, wenn du beim Lesen merkst, dass es deine heutigen Wünsche, deine Lebenslage oder die für dich wichtigen Behandlungssituationen nicht mehr eindeutig beschreibt.

Neue Diagnose oder veränderte Gesundheitslage

Eine neue Diagnose kann deinen Blick auf Behandlungen, Belastungen und Lebensqualität verändern. Lies die beschriebenen Situationen und Maßnahmen erneut. Medizinische Fragen kannst du mit einer Ärztin oder einem Arzt besprechen, bevor du deine Entscheidungen neu formulierst.

Gerade bei einer konkreten Erkrankung können zuvor abstrakte Begriffe eine neue Bedeutung bekommen. Eine auf die Diagnose und mögliche Krankheitsverläufe abgestimmte Fassung kann genauer beschreiben, welche Behandlung du in welcher Situation wünschst oder ablehnst, und ist für das Behandlungsteam leichter auf den konkreten Fall anzuwenden.

Veränderte Lebenssituation

Eine neue Partnerschaft, eine Trennung, ein Todesfall oder der Wechsel einer Vertrauensperson kann verändern, mit wem du deine Wünsche besprechen möchtest. Prüfe bei solchen Einschnitten auch Namen, Kontaktdaten und Hinweise auf weitere Vorsorgedokumente.

Denke dabei auch an Heirat, Scheidung oder die Geburt eines Kindes. Wenn sich die bevollmächtigte Person ändert, gleiche die Patientenverfügung mit deiner Vorsorgevollmacht ab, damit Verweise und Ansprechpartner weiterhin zusammenpassen.

Technische und medizinische Fortschritte

Behandlungsmöglichkeiten und deine Kenntnisse darüber können sich verändern. Wenn eine ältere Formulierung für dich nicht mehr verständlich oder nicht mehr passend ist, lasse dir die medizinischen Begriffe erklären und formuliere deine Entscheidung anschließend eindeutig.

Veränderte persönliche Werte

Erfahrungen mit Krankheit, Pflege und Sterben können persönliche Vorstellungen von Lebensqualität und Belastung verändern. Vergleiche deshalb nicht nur einzelne Wörter, sondern auch die Wertvorstellungen im Dokument mit deiner heutigen Haltung.

Alter des Dokuments

Das Alter allein lässt eine Patientenverfügung nicht ablaufen, denn § 1827 BGB nennt keine Ablauffrist. Ein älteres Dokument ist aber ein guter Anlass, Inhalt, Kontaktdaten, Lesbarkeit und Aufbewahrungsort erneut zu prüfen.

Die 3 formgerechten Wege zur Änderung

Ob du nur eine frühere Festlegung zurücknehmen oder zugleich neue Wünsche festhalten möchtest, bestimmt das Vorgehen. Für einen leicht erkennbaren Gesamtstand ist eine vollständige Neufassung oft übersichtlicher als mehrere Randnotizen und Anhänge.

Weg 1: Komplett-Neuformulierung (empfohlen)

Du erstellst eine in sich geschlossene neue Patientenverfügung. Dadurch müssen Leserinnen und Leser deinen aktuellen Willen nicht aus mehreren Dokumenten zusammensetzen.

So gehst du vor:

  • Lies die alte Fassung vollständig und markiere unklare oder nicht mehr passende Punkte.
  • Kläre deine aktuellen Wünsche zu den genannten Behandlungssituationen und Maßnahmen.
  • Erstelle ein vollständiges neues Dokument.
  • Unterschreibe die neue Fassung eigenhändig.
  • Tausche alte Kopien bei Vertrauenspersonen und Aufbewahrungsorten gegen die neue Fassung aus.

Vorteil: Alle aktuellen Entscheidungen stehen zusammenhängend in einem Dokument.
Nachteil: Du musst vorhandene Kopien finden und austauschen.

Weg 2: Ergänzung mit Datum und Unterschrift

Du kannst eine Ergänzung mit dem bestehenden Dokument zusammen aufbewahren. Neue Festlegungen gehören in eine schriftliche, eigenhändig unterschriebene Urkunde. Achte darauf, dass eindeutig erkennbar ist, welche Aussage ergänzt wird und ob andere Aussagen fortgelten.

So gehst du vor:

  • Benenne die betroffene Passage eindeutig.
  • Formuliere die neue Festlegung vollständig und verständlich.
  • Unterschreibe die Ergänzung eigenhändig und notiere zur besseren Zuordnung das Datum.
  • Bewahre Ergänzung und Ausgangsdokument zusammen auf.
  • Gib Personen mit einer Kopie auch die Ergänzung.

Vorteil: Eine klar abgegrenzte Präzisierung lässt sich ergänzen.
Nachteil: Mehrere Dokumentteile erhöhen das Risiko, dass eine Ergänzung übersehen wird oder Widersprüche entstehen.

Weg 3: Widerruf einzelner Punkte

Ein Widerruf kann sich auf bisherige Festlegungen beziehen und ist nach § 1827 Abs. 1 Satz 3 BGB formlos möglich. Aus praktischen Gründen solltest du dafür sorgen, dass der Widerruf im Ernstfall eindeutig wahrgenommen und der betroffenen Fassung zugeordnet werden kann.

So gehst du praktisch vor:

  • Benenne eindeutig, welche bisherige Festlegung du zurücknimmst.
  • Informiere Personen, die eine Kopie der bisherigen Fassung verwahren.
  • Formuliere neue Wünsche nicht nur als Streichung, sondern in einer schriftlichen Neufassung.
  • Prüfe anschließend, ob der verbleibende Text noch verständlich und widerspruchsfrei ist.

Vorteil: Eine bisherige Entscheidung lässt sich gezielt zurücknehmen.
Nachteil: Viele einzelne Widerrufe machen den Gesamtstand schwerer lesbar.

Mündlich: Widerruf ja, neue Festlegung nein

Der Widerruf ist nach § 1827 Abs. 1 Satz 3 BGB formlos möglich. Davon zu unterscheiden sind neue Behandlungsfestlegungen: Eine neue Patientenverfügung muss nach § 1827 Abs. 1 Satz 1 BGB schriftlich sein.

Wenn du nach einem Widerruf neue Wünsche festhalten möchtest, fasse sie daher schriftlich in einem vollständigen Dokument zusammen. Nach § 126 Abs. 1 BGB wird die Urkunde eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet.

Was passiert bei Demenz? § 104 BGB und Geschäftsfähigkeit

§ 1827 Abs. 1 Satz 1 BGB beschreibt die Patientenverfügung als Festlegung einer volljährigen, einwilligungsfähigen Person für den Fall ihrer späteren Einwilligungsunfähigkeit. Eine Diagnose allein beantwortet nicht, ob eine Person eine konkrete medizinische Entscheidung verstehen und treffen kann.

§ 104 BGB regelt die Geschäftsunfähigkeit. Für eine Patientenverfügung stellt § 1827 Abs. 1 Satz 1 BGB jedoch auf die Einwilligungsfähigkeit ab. Entscheidend ist deshalb nicht allein eine Demenzdiagnose, sondern ob die Person Bedeutung, Tragweite und Folgen der konkreten medizinischen Festlegungen verstehen und ihren Willen danach bestimmen kann.

Wenn Zweifel bestehen, ob du Bedeutung und Folgen deiner aktuellen Entscheidung überblickst, hole ärztlichen oder rechtlichen Rat ein. Eine frühe, verständliche Dokumentation deiner Wünsche erleichtert später die Einordnung.

Eine beginnende Demenz schließt Einwilligungsfähigkeit nicht automatisch aus. Bei Zweifeln kann eine zeitnahe ärztliche Einschätzung später helfen, die damalige Situation nachzuvollziehen; sie ersetzt aber weder die eigene Entscheidung noch die erforderliche Form.

Mehr zu diesem Thema findest du in unserem Artikel Patientenverfügung und Demenz.

Wer sollte nach einer Änderung informiert werden?

Eine neue Fassung hilft nur, wenn sie im Bedarfsfall gefunden wird. Notiere deshalb, wo Exemplare liegen und wer eine Kopie erhalten hat.

Bevollmächtigte

Gib deiner bevollmächtigten oder sonstigen vertrauten Person die aktuelle Fassung. Bitte sie, eine alte Kopie zu ersetzen, und besprich mit ihr, was dir bei deinen Entscheidungen wichtig ist.

Hausarzt

Falls eine Kopie in deiner Patientenakte liegt, reiche die aktuelle Fassung nach. Ein ärztliches Gespräch kann außerdem helfen, medizinische Begriffe und Behandlungssituationen verständlich zu beschreiben.

Pflegeheim oder Krankenhaus

Wenn eine Einrichtung ein Exemplar verwahrt, teile die Änderung mit und lasse die alte Fassung austauschen. Frage nach, an welcher Stelle die aktuelle Version abgelegt wird.

Alle weiteren Kopien-Inhaber

Denke auch an Angehörige und weitere Vertrauenspersonen. Eine einfache Liste der ausgegebenen Kopien hilft dir, bei einer späteren Neufassung niemanden zu vergessen.

Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer

Wenn du Angaben zu deiner Patientenverfügung im Zentralen Vorsorgeregister hinterlegt hast, prüfe nach einer Neufassung, ob die dort gespeicherten Angaben noch stimmen. Die vollständige Verfügung selbst ersetzt diese organisatorische Prüfung nicht.

Typische Fehler

Häufige Fehler bei der Änderung einer Patientenverfügung

Viele Probleme entstehen nicht beim Formulieren, sondern durch unklare Versionen, getrennte Anhänge oder veraltete Kopien. Mit einer einfachen Dokumentenliste kannst du solche Unklarheiten vermeiden.

01

Alte Version nicht eingesammelt

Liegt die alte Fassung weiterhin bei einer Vertrauensperson oder in einer Akte, kann sie im Ernstfall zuerst gefunden werden. Tausche bekannte Kopien aus und kennzeichne für dich nachvollziehbar, welche Fassung aktuell ist.

02

Neues Datum vergessen

Ein Datum hilft, Dokumente zeitlich zuzuordnen. Notiere es deshalb auf einer Neufassung oder Ergänzung, auch wenn die gesetzliche Schriftform nach § 126 Abs. 1 BGB an die eigenhändige Namensunterschrift oder das notariell beglaubigte Handzeichen anknüpft.

03

Anhänge formlos beigefügt

Lose Erläuterungen können verloren gehen oder ohne Zusammenhang gefunden werden. Verweise im Hauptdokument eindeutig auf zugehörige Blätter, bewahre alles zusammen auf und unterschreibe neue Festlegungen eigenhändig.

04

Widersprüche zwischen alter und neuer Version

Wenn ein Ausgangsdokument eine Behandlung ablehnt und eine Ergänzung sie unter Bedingungen erlaubt, muss der aktuelle Wille erst aus mehreren Texten ermittelt werden. Eine vollständige Neufassung verhindert solche vermeidbaren Widersprüche.

05

Mündliche Äußerungen als Ersatz

Ein Widerruf kann formlos sein. Neue Festlegungen für eine Patientenverfügung gehören dagegen nach § 1827 Abs. 1 Satz 1 BGB in eine schriftliche Fassung.

Komplett-Neuerstellung vs. Ergänzung: Was ist besser?

Kriterium Komplett-Neuerstellung Ergänzung
Lesbarkeit Aktueller Wille in einem Dokument Mehrere Textteile müssen zusammen gelesen werden
Organisation Alte Kopien werden ausgetauscht Ergänzung muss jede vorhandene Kopie erreichen
Geeignet für Mehrere oder grundlegende neue Wünsche Klar abgegrenzte Präzisierung ohne Widerspruch
Fehlerquelle Veraltete Kopien an anderen Orten Übersehene oder widersprüchliche Anhänge

Wenn du beim Zusammenlesen verschiedener Blätter selbst unsicher wirst, ist eine vollständige Neufassung der klarere praktische Weg.

Anpassung bei neuer medizinischer Situation

Bei einer neuen Diagnose kannst du prüfen, ob die beschriebenen Situationen konkret genug sind und ob du die genannten Maßnahmen verstehst. Die folgenden Fragen dienen als Gesprächsanstoß, nicht als medizinische Empfehlung.

Nach einer Krebsdiagnose

Besprich, welche Behandlungen in welchen Krankheitsphasen in Betracht kommen können und welche Belastungen damit verbunden sind. Danach kannst du prüfen, ob deine vorhandenen Festlegungen deine persönliche Entscheidung verständlich abbilden.

Bei Krebs können etwa Chemotherapie, Strahlentherapie, künstliche Ernährung, Symptomkontrolle und palliative Versorgung je nach Verlauf unterschiedliche Rollen spielen. Statt Maßnahmen pauschal zu bewerten, ordne deine Wünsche konkreten Behandlungssituationen und Zielen zu.

  • Welche konkreten Behandlungssituationen möchte ich beschreiben?
  • Welche Maßnahmen möchte ich in diesen Situationen wünschen oder ablehnen?
  • Welche Rolle spielen für mich Beschwerden, Kommunikation und palliative Begleitung?

Bei eintretender Pflegebedürftigkeit

Pflegebedürftigkeit kann neue Fragen zu Ernährung, Flüssigkeitsgabe, Infektionen, Krankenhausbehandlung und Beschwerdelinderung aufwerfen. Lass dir unklare medizinische Maßnahmen erläutern und halte deine Entscheidungen anschließend so konkret wie möglich fest.

Patientenverfügung alle 5 Jahre aktualisieren — Best Practice

§ 1827 BGB nennt keine Ablauffrist. Ein älteres Dokument wird daher nicht allein durch Zeitablauf unwirksam. Trotzdem ist es praktisch sinnvoll, gelegentlich Inhalt, Kontaktdaten, Lesbarkeit und Aufbewahrungsort zu prüfen.

Ein fester Prüfrhythmus, zum Beispiel alle fünf Jahre oder nach einem gesundheitlichen beziehungsweise familiären Einschnitt, kann als persönliche Erinnerung dienen. Er ist keine gesetzliche Pflicht. Ein aktueller Bestätigungsvermerk kann dokumentieren, dass du dich erneut mit dem Inhalt befasst hast; sollen Festlegungen geändert oder ergänzt werden, müssen die neuen Aussagen ihrerseits formgerecht festgehalten werden.

Konkret kannst du so vorgehen:

  • Lies die Patientenverfügung vollständig durch.
  • Prüfe, ob die beschriebenen Situationen und Maßnahmen noch deinen Wünschen entsprechen.
  • Kontrolliere Namen, Kontaktdaten und Hinweise auf andere Vorsorgedokumente.
  • Erstelle bei Änderungen eine eindeutige neue Fassung und tausche alte Kopien aus.

Mehr zur Überprüfung findest du in unserem Artikel Vordruck Patientenverfügung kostenlos.

Patientenverfügung und Arzt: Was muss der Arzt wissen?

Ein ärztliches Gespräch kann dir helfen, Behandlungssituationen und medizinische Maßnahmen zu verstehen. Nimm deine bisherige Fassung mit und frage nach, wenn Begriffe mehrere Deutungen zulassen.

Übertrage deine Entscheidungen anschließend verständlich in die neue Fassung. Mehr dazu erklärt unser Artikel Patientenverfügung: Arzt unterschreiben lassen.

Mit dem Tool zum neuen Dokument

Wenn du nicht auf dem alten Papier weiterkorrigieren möchtest, kannst du deine Angaben im Tool neu durchgehen. Du prüfst Behandlungssituationen und Wünsche Schritt für Schritt und erhältst daraus eine neue, zusammenhängende Patientenverfügung zum Ausdrucken und Unterschreiben.

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FAQ

Häufige Fragen zur Änderung der Patientenverfügung

Wie viele Versionen einer Patientenverfügung darf ich haben?

Das Gesetz begrenzt die Zahl vorhandener Fassungen nicht. Praktisch sollte aber eindeutig erkennbar sein, welches Dokument deine aktuellen Festlegungen enthält. Tausche deshalb alte Kopien aus und halte fest, wer die neue Fassung erhalten hat.

Welche Version gilt, wenn mehrere existieren?

Allein das jüngste Datum löst nicht jeden Widerspruch automatisch. Entscheidend ist, welche Festlegungen wirksam getroffen, widerrufen oder ersetzt wurden und welcher aktuelle Wille erkennbar ist. Eine vollständige Neufassung und das Einsammeln alter Kopien vermeiden Auslegungsprobleme.

Muss ich die Änderung begründen?

Für den jederzeit formlosen Widerruf nach § 1827 Abs. 1 Satz 3 BGB ist keine Begründung vorgeschrieben. Auch deine neuen Festlegungen musst du nicht rechtfertigen; verständliche Angaben zu persönlichen Wertvorstellungen können aber bei der späteren Auslegung helfen.

Kann ich die Änderung rückgängig machen?

Du kannst neue Festlegungen wiederum formlos widerrufen. Sollen frühere Wünsche erneut als Patientenverfügung gelten, halte sie sicherheitshalber in einer neuen formgerechten Fassung fest, statt ein bereits zurückgenommenes Altdokument wieder in Umlauf zu bringen.

Was passiert, wenn mein Bevollmächtigter von der Änderung nichts weiß?

Dann besteht das praktische Risiko, dass zunächst mit einer veralteten Kopie gearbeitet wird. Informiere die bevollmächtigte Person deshalb zeitnah und ersetze ihr Exemplar.

Muss die Änderung von einem Arzt bestätigt werden?

§§ 1827 und 126 BGB verlangen keine ärztliche Bestätigung. Ein Gespräch kann dennoch helfen, medizinische Situationen und Maßnahmen eindeutig zu beschreiben.

Kann ich eine Patientenverfügung auch für einen anderen Menschen ändern?

Nein. Die Festlegungen und ihr Widerruf sind persönliche Erklärungen des Verfügenden. Bevollmächtigte oder Betreuer können das Dokument nicht an seiner Stelle umschreiben, sondern müssen in der späteren Behandlungssituation seinen festgestellten Wünschen Geltung verschaffen.

Ist eine digitale Unterschrift gültig?

Eine eingescannte Unterschrift oder einfache Klick-Signatur genügt nicht. Die Schriftform kann jedoch nach § 126 Abs. 3 BGB durch die elektronische Form ersetzt werden. Dafür muss der Aussteller nach § 126a BGB seinen Namen hinzufügen und das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen.

Kann ich meine Patientenverfügung jederzeit widerrufen?

Ja. Nach § 1827 Abs. 1 Satz 3 BGB ist der Widerruf jederzeit formlos möglich.

Muss ein Widerruf schriftlich sein?

Nein. § 1827 Abs. 1 Satz 3 BGB schreibt für den Widerruf keine Form vor. Neue Festlegungen müssen dagegen nach § 1827 Abs. 1 Satz 1 BGB schriftlich getroffen werden.

Kann ich meine Patientenverfügung ohne Notar ändern?

Die Schriftform verlangt nach § 126 Abs. 1 BGB grundsätzlich die eigenhändige Namensunterschrift. Alternativ nennt die Vorschrift ein notariell beglaubigtes Handzeichen; eine notarielle Beurkundung verlangt sie nicht. Nach § 126 Abs. 3 und § 126a BGB ist außerdem die elektronische Form mit qualifizierter elektronischer Signatur möglich.

Läuft eine Patientenverfügung nach einiger Zeit ab?

Nein. § 1827 BGB enthält keine Ablauffrist. Prüfe dennoch, ob Inhalt, Kontaktdaten und Aufbewahrungsort noch zu deiner heutigen Situation passen.

Reicht eine handschriftliche Korrektur?

Ein Widerruf ist nach § 1827 Abs. 1 Satz 3 BGB formlos möglich. Neue Festlegungen müssen die Schriftform aus § 1827 Abs. 1 Satz 1 BGB und die Unterschriftsanforderung aus § 126 Abs. 1 BGB erfüllen; eine vollständige Neufassung macht den Gesamtstand leichter erkennbar.

Fazit: Rechtsklarheit durch aktive Pflege

Trenne zwischen dem formlosen Widerruf bisheriger Festlegungen und neuen schriftlichen Festlegungen. Wenn sich Lebenslage, Diagnose oder persönliche Werte verändert haben, bündelt eine vollständige Neufassung deine aktuellen Entscheidungen am übersichtlichsten.

Die wichtigsten Punkte im Überblick:

  • Widerrufen kannst du jederzeit formlos nach § 1827 Abs. 1 Satz 3 BGB.
  • Neue Festlegungen gehören nach § 1827 Abs. 1 Satz 1 BGB in eine schriftliche Patientenverfügung.
  • Wähle für neue Festlegungen die Papierform mit eigenhändiger Unterschrift nach § 126 Abs. 1 BGB oder die elektronische Form mit qualifizierter elektronischer Signatur nach § 126 Abs. 3 und § 126a BGB.
  • Praxishinweis: Die Papierform mit eigenhändiger Unterschrift ist für Ärzte und Angehörige am leichtesten nachzuweisen; die elektronische Form setzt ein qualifiziertes Signaturzertifikat voraus. Bewahre in beiden Fällen eine lesbare Fassung griffbereit auf.
  • Tausche bekannte alte Kopien gegen die aktuelle Fassung aus.
  • Prüfe das Dokument bei Veränderungen deiner Gesundheit, Lebenslage oder Werte.

Wenn du deine Patientenverfügung neu erstellen möchtest, hilft dir der Patientenverfügung-Generator: Jetzt Patientenverfügung neu erstellen.

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