Wer nach Patientenverfügung-Beratung sucht, will im Kern meistens dasselbe: Sicherheit. Die Sicherheit, dass das Dokument im Ernstfall gilt — dass Ärzte danach handeln, Angehörige sich auf klare Anweisungen stützen können und kein Betreuungsgericht entscheiden muss. Diese Sicherheit kommt nicht aus dem richtigen Vordruck allein. Sie entsteht durch hinreichend konkrete Formulierungen, wie sie der Bundesgerichtshof seit 2016 fordert. Wer dabei Hilfe beim Ausfüllen der Patientenverfügung sucht, steht vor einer wenig übersichtlichen Anbieterlandschaft. Dieser Artikel bringt Ordnung rein: Wer hilft, für wen, zu welchem Preis — und wo die Grenzen liegen.
Was eine gute Beratung leisten kann — und was nicht
Eine Patientenverfügung verbindet zwei Ebenen, die oft durcheinandergebracht werden: medizinische Entscheidungen und einen rechtlichen Rahmen. § 1827 BGB n.F. schreibt für die Gültigkeit nur Schriftform und eigenhändige Unterschrift vor. Die eigentliche Schwierigkeit liegt nicht in der Form — sie liegt im Inhalt.
Der Bundesgerichtshof hat in zwei Beschlüssen klargestellt, was ein gültiges Dokument braucht: Allgemeine Formulierungen wie „keine lebensverlängernden Maßnahmen" reichen für eine unmittelbare Bindungswirkung nicht aus (BGH XII ZB 61/16, 06.07.2016). Das Dokument muss konkrete Erkrankungen oder Behandlungssituationen benennen — etwa „irreversibles Koma ohne Aussicht auf Bewusstseinswiederkehr" — und für diese Situationen konkrete Behandlungsentscheidungen treffen (BGH XII ZB 604/15, 08.02.2017).
Was folgt daraus für die Wahl des Beraters? Rechtliche Beratung klärt, ob das Dokument formgerecht ist, ob eine Vorsorgevollmacht ergänzt werden sollte und wie beides zusammenspielt. Medizinische Beratung klärt, was „künstliche Beatmung" oder „PEG-Sonde" im Alltag bedeuten und welche Szenarien du konkret benennen solltest. Kein Anbieter ist für beides gleich gut aufgestellt. Das musst du beim Buchen wissen.
Was keine Beratung leisten kann: Sie kann dir die eigentliche Entscheidung nicht abnehmen. Ob du in einem Wachkoma beatmet werden willst, ist eine zutiefst persönliche Frage. Je klarer du das vor dem Gespräch weißt, desto kürzer und ergiebiger wird die Sitzung.
Die Anbieter im Portrait
Betreuungsverein: kostenlose Orientierung für alle
Anerkannte Betreuungsvereine sind gemeinnützige Organisationen, die im Bereich des gesetzlichen Betreuungsrechts tätig sind. Sie beraten zur Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht — unabhängig davon, ob du Mitglied bist oder nicht. Viele sind beim örtlichen Sozialamt oder Betreuungsgericht bekannt und können dort erfragt werden.
Für wen: Alle — keine Mitgliedschaft, kein Einkommensnachweis erforderlich.
Was die Beratung leistet: Erklärung der rechtlichen Grundlagen, Hinweise auf häufige Formulierungsfehler, Empfehlung geeigneter Vorlagen. Orientierungsberatung im Betreuungsrecht ist ihr Kernauftrag.
Was sie nicht leistet: Keine individuelle Rechtsprüfung deines fertigen Dokuments, keine medizinische Fachberatung zu den Szenarien.
Kosten: Orientierungsberatung kostenlos. Für umfangreichere Begleitung können geringe Aufwandspauschalen anfallen — vorab erfragen.
Grenzen: Kapazitäten und Angebot variieren stark je nach Region und Verein. Wartezeiten sind in städtischen Ballungsräumen möglich.
Verbraucherzentrale: kostenlos online, kostenpflichtig live
Die Verbraucherzentrale bietet unter verbraucherzentrale.de/patientenverfuegung-online ein kostenloses Online-Tool an, das auf den Textbausteinen des Bundesministeriums der Justiz basiert. Du wirst durch die wichtigsten Entscheidungssituationen geführt und erhältst ein ausdruckfertiges Dokument. TK und Barmer verweisen auf dieses Tool selbst — auch bei den Krankenkassen im Vergleich ihrer Informationsangebote landet man immer wieder hier.
Für wen: Alle, die digital arbeiten können und sich zutrauen, die Entscheidungsfragen selbstständig zu beantworten.
Was es leistet: Strukturierte Ausfüll-Hilfe, regelkonforme Bausteine, keine Anmeldung nötig.
Was es nicht leistet: Individuelle Beratung, medizinische Erklärungen zu den einzelnen Situationen, rechtliche Prüfung eigener Ergänzungen.
Kosten: Online-Tool kostenlos. Die Verbraucherzentrale bietet außerdem Online-Veranstaltungen und einen gedruckten Ratgeber im VZ-Shop an — Preise je nach Veranstaltung und Angebot direkt dort erfragen.
Grenzen: Wer eigene Formulierungen hinzufügen will, bekommt keine Qualitätssicherung für seine Ergänzungen. Das Ergebnis ist so konkret wie das Tool es ermöglicht — wer tiefer gehen möchte, stößt hier an Grenzen.
Sozialverbände SoVD und VdK: für Mitglieder prüfen
Sozialverbände wie der SoVD (Sozialverband Deutschland) und der VdK Deutschland betreiben ein dichtes Netz an Beratungsstellen und begleiten ihre Mitglieder in rechtlichen und sozialen Fragen. Die Patientenverfügung ist ein Themenfeld, das viele Beratungsstellen abdecken.
Für wen: Primär für Mitglieder der jeweiligen Verbände.
Was die Beratung leistet: Je nach Beratungsstelle: Erläuterung der Rechtslage, Unterstützung beim Ausfüllen, Verweise auf geeignete Vorlagen.
Kosten: SoVD und VdK bieten ihre Beratungsangebote primär für Mitglieder an. Bundesweit belegte Preise für die PV-Beratung liegen nicht vor — verlässlich klärt das nur eine direkte Anfrage beim örtlichen Landesverband.
Grenzen: Spezialisierung und Beratungstiefe variieren stark je nach Berater. Für medizinisch komplexe Einzelfälle ist der Hausarzt besser geeignet.
Hausarzt: medizinische Tiefe — aber keine Kassenleistung
Wer wirklich verstehen will, was „künstliche Beatmung bei irreversiblem Hirnschaden" konkret für den eigenen Körper bedeutet, ist beim Hausarzt richtig. Das Gespräch macht medizinische Szenarien greifbar, die in keiner Vorlage wirklich erklärt werden. Der Haken: Diese Beratung ist keine GKV-Kassenleistung und wird als Selbstzahlerleistung privat nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) abgerechnet.
Für wen: Wer eine grobe Vorlage hat und die medizinischen Situationen im Kontext der eigenen Gesundheit besprechen will — insbesondere bei schwerer Vorerkrankung.
Was die Beratung leistet: Medizinische Erklärung der Szenarien (PEG-Sonde, Beatmung, Reanimation), Besprechung im Kontext der persönlichen Diagnosen, ggf. Unterstützung beim Formulieren konkreter Situationen.
Kosten: Es werden GOÄ Nr. 34 analog (Beratung zur Patientenverfügung) und Nr. 80 analog (Erstellung einer Patientenverfügung) abgerechnet, jeweils bis zu 300 Punkte. Bei der zulässigen 3,5-fachen Steigerung ergibt sich je Ziffer ca. €61,20 — zusammen rund €122,40. Hinzu kommt eine Schreibgebühr nach GOÄ Nr. 95 von €3,50 je DIN-A4-Seite (nicht steigerbar). Vor dem Termin muss eine Selbstzahler-Vereinbarung unterschrieben werden.
Grenzen: Ein Arzt darf nicht rechtsberatend tätig sein. Die Frage, ob das Dokument formgerecht ist oder ob eine Vorsorgevollmacht ergänzt werden sollte, liegt außerhalb seines Kompetenzrahmens.
Notar: Beglaubigung und Beurkundung — für wen lohnt es sich?
Die häufigste Frage in diesem Zusammenhang lautet: Brauche ich einen Notar für die Patientenverfügung? Die klare Antwort: Nein. § 1827 BGB n.F. schreibt nur Schriftform und eigenhändige Unterschrift vor. Weder Beglaubigung noch Beurkundung sind gesetzlich erforderlich — das Dokument ist ohne Notar vollständig rechtswirksam.
Was ein Notar dennoch leisten kann:
- Unterschriftsbeglaubigung: Der Notar bestätigt ausschließlich die Echtheit deiner Unterschrift und prüft den Inhalt nicht. Kosten: mindestens €20, höchstens €70. Sinnvoll, wenn eine ausländische Einrichtung das Dokument anerkennen soll.
- Beurkundung der Patientenverfügung: Der Notar nimmt den vollständigen Text auf, verliest ihn und unterschreibt mit. Rechtsgrundlage ist KV 21200 GNotKG; der Fallback-Geschäftswert für die PV liegt bei €5.000, daraus ergibt sich eine Mindestgebühr von ca. €60 zzgl. 19 % MwSt. Eine inhaltliche Rechtsprüfung auf Wirksamkeit schuldet der Notar dabei nicht.
- Kombidokument Vorsorgevollmacht + Patientenverfügung: Wer ohnehin beides beurkunden lässt, zahlt typischerweise €150 bis €300 insgesamt. Wer zusätzlich eine Vorsorgevollmacht erstellt, kann beide Dokumente gemeinsam vorlegen und damit Doppelgebühren sparen.
Für wen: Wer eine notarielle Urkunde für die Verwendung im Ausland oder für besonderes Vertrauen bei Angehörigen und medizinischem Personal benötigt.
Grenzen: Ein Notar ist kein Arzt und kein Fachanwalt für Medizinrecht. Er beurkundet, was du mitbringst — eine inhaltlich vage Verfügung wird durch die notarielle Urkunde nicht konkreter und damit auch nicht bindungswirksamer.
Kosten im Überblick
Alle Angaben Stand: Juli 2026. GOÄ-Kosten gemäß Virchowbund/GOÄ, Notarkosten gemäß GNotKG.
| Anbieter | Kosten | Voraussetzung | Schwerpunkt der Leistung |
|---|---|---|---|
| Betreuungsverein | Kostenlos (Orientierung) | Keine Mitgliedschaft | Rechtliche Orientierung, Betreuungsrecht |
| Verbraucherzentrale — Online-Tool | Kostenlos | Keine | Strukturiertes Ausfüll-Tool (BMJ-Bausteine) |
| Verbraucherzentrale — Veranstaltung / Ratgeber | Kostenpflichtig (Preis je Angebot) | Keine | Live-Beratung, Druckratgeber |
| SoVD / VdK | Primär für Mitglieder; Preise nicht bundesweit belegt (direkt anfragen) | Mitgliedschaft | Allgemeine Begleitung (regional variabel) |
| Hausarzt (GOÄ Nr. 34 + Nr. 80 analog, 3,5-fach) | Ca. €122,40 + €3,50/Seite Schreibgebühr | Selbstzahler-Vereinbarung, kein GKV-Anspruch | Medizinische Erklärung der Szenarien |
| Notar — Unterschriftsbeglaubigung | €20–70 | Termin, Personalausweis, fertiges Dokument | Echtheit der Unterschrift (kein Inhaltscheck) |
| Notar — Beurkundung PV | Ab ca. €60 zzgl. MwSt | Fertiger Text | Notarielle Urkunde |
| Notar — Kombi Vorsorgevollmacht + PV | €150–300 | Beide Dokumente fertig | Beurkundung beider Dokumente |
Selbst ausfüllen mit Hilfe: der Mittelweg
Viele Menschen brauchen keine intensive Einzelberatung — sie brauchen eine strukturierte Vorlage, die sie durch die richtigen Fragen führt. Wer die Formulierungsanforderungen des BGH kennt und weiß, was er in welchen Situationen möchte, kann das Dokument mit gutem Orientierungsmaterial selbst erstellen.
Einen guten Mittelweg bieten strukturierte digitale Generatoren: Sie führen durch die medizinischen Szenarien Schritt für Schritt, übernehmen die Formvorschriften automatisch und produzieren ein ausdruckfertiges Dokument. Das ist kein Ersatz für ein medizinisches Tiefengespräch beim Hausarzt — aber für den großen Teil der Bevölkerung, der gesund ist und präventiv vorsorgt, ist es eine valide Option.
Wer außerdem wissen möchte, wo du eine Patientenverfügung bekommst — ob Kassenformular, BMJ-Textbausteine oder strukturierter Generator — findet im Ratgeber zum Krankenkassen-Angebot eine Übersicht der verfügbaren Vorlagen. Wichtig bei jeder Variante: Das Dokument regelmäßig aktualisieren und ggf. neu unterschreiben. § 1827 BGB lässt einen formlosen Widerruf oder eine formlose Änderung jederzeit zu — sogar mündlich oder durch nonverbale Zeichen.
Ein Sonderfall: Wer in einer vollstationären Pflegeeinrichtung oder Einrichtung der Eingliederungshilfe lebt, hat Anspruch auf eine strukturierte gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase — die Kosten trägt dann die Krankenkasse nach § 132g SGB V, sofern die Einrichtung eine Vergütungsvereinbarung mit den Landesverbänden der Krankenkassen abgeschlossen hat. Für alle zu Hause lebenden Personen gilt diese Kostenübernahme nicht. Das ist ein wichtiger Unterschied, der in Online-Ratgebern häufig verschwiegen wird.
Häufige Fragen zur Beratung bei der Patientenverfügung
Muss ich für eine Patientenverfügungsberatung zahlen?
Das hängt vom Anbieter ab. Betreuungsvereine bieten Orientierungsberatung kostenlos an, das Online-Tool der Verbraucherzentrale ist ebenfalls gratis. Kostenpflichtig wird es beim Hausarzt — rund €122 nach GOÄ bei 3,5-facher Steigerung — und beim Notar, dessen Beglaubigung mit mindestens €20 beginnt. SoVD und VdK bieten ihre Beratungsangebote primär für Mitglieder an. Bundesweit belegte Preise liegen nicht vor — die genauen Konditionen sollten direkt beim örtlichen Landesverband erfragt werden.
Zahlt die Krankenkasse die Beratung zur Patientenverfügung?
Für die meisten Menschen: Nein. Die Beratungskosten beim Hausarzt werden nach GOÄ privat abgerechnet; die Krankenkasse erstattet sie nicht. Notargebühren werden ebenfalls nicht übernommen. Eine gesetzliche Ausnahme gilt nach § 132g SGB V: Wer in einer vollstationären Pflegeeinrichtung oder Einrichtung der Eingliederungshilfe lebt, kann eine strukturierte gesundheitliche Versorgungsplanung auf Kassenkosten erhalten — sofern die Einrichtung eine entsprechende Vergütungsvereinbarung mit den Landesverbänden der Krankenkassen geschlossen hat.
Brauche ich einen Notar für meine Patientenverfügung?
Nein. § 1827 BGB n.F. schreibt nur Schriftform und eigenhändige Unterschrift vor — das ist alles. Eine notarielle Beglaubigung oder Beurkundung ist gesetzlich nicht erforderlich. Ein Notar kann das Dokument auf Wunsch beglaubigen (€20–70) oder beurkunden (ab ca. €60 zzgl. MwSt) — das erhöht das Vertrauen in die Echtheit der Unterschrift und den Urkundencharakter, verändert aber nichts an der inhaltlichen Bindungswirkung. Eine vage formulierte Patientenverfügung wird durch Beurkundung nicht rechtlich schärfer.
Was ist der Unterschied zwischen der Beratung beim Hausarzt und beim Betreuungsverein?
Der Hausarzt kann dir die medizinischen Szenarien erklären: Was passiert bei künstlicher Beatmung? Wie lange kann ein Mensch im Wachkoma leben? Was ist der Unterschied zwischen PEG-Sonde und oraler Ernährung? Das ist das medizinische Fundament einer guten Vorsorge. Der Betreuungsverein erklärt dagegen die rechtlichen Grundlagen, führt zur richtigen Vorlage und hilft beim Verständnis der Dokumentstruktur. Für ein vollständiges Bild empfiehlt sich eine Kombination: erst rechtliche Orientierung beim Betreuungsverein oder über das VZ-Tool, dann — falls die persönliche Gesundheitssituation das rechtfertigt — ein medizinisches Tiefengespräch beim Hausarzt.
Wie konkret muss meine Patientenverfügung sein, damit sie gilt?
Der Bundesgerichtshof hat in zwei Beschlüssen klare Maßstäbe gesetzt. BGH XII ZB 61/16 (06.07.2016): Allgemeine Formulierungen wie „keine lebensverlängernden Maßnahmen" entfalten keine unmittelbare Bindungswirkung. BGH XII ZB 604/15 (08.02.2017): Die nötige Konkretheit kann durch Bezugnahme auf hinreichend konkret beschriebene Erkrankungen oder Behandlungssituationen erreicht werden — zum Beispiel „irreversibles Koma ohne Aussicht auf Bewusstseinswiederkehr" — auch ohne Auflistung einzelner medizinischer Maßnahmen. Gute Formulierungshilfen und eine gute Beratung orientieren sich genau an diesen Anforderungen. Ein Ankreuzformular, das nur allgemeine Situationen abfragt, ohne konkrete Maßnahmen zu benennen, riskiert im Ernstfall mangelnde Bindungswirkung.



