Welches Formular ist das richtige?
Es gibt kein gesetzlich vorgeschriebenes Formular für die Patientenverfügung. Du kannst ein beliebiges Formular verwenden — oder auf ein Formular ganz verzichten und das Dokument frei formulieren. Was zählt, ist nicht das Formular, sondern der Inhalt und die Einhaltung der gesetzlichen Formvorschriften (schriftlich, eigenhändig unterschrieben).
Dennoch ist es praktisch, ein strukturiertes Formular zu nutzen, weil es dir hilft, keine wichtigen Punkte zu vergessen. Die wichtigsten Quellen für Formulare:
- BMJV-Textbausteine: Das Bundesministerium der Justiz stellt kostenlose Textbausteine zur Verfügung, die du zu einem individuellen Dokument zusammenstellen kannst.
- Online-Generatoren: Tools wie unser Patientenverfügungs-Generator führen dich durch den gesamten Prozess und erzeugen ein fertiges, individuelles Dokument.
- Krankenkassen und Verbände: AOK, Malteser, Caritas und andere bieten Vordrucke an.
- Notar oder Anwalt: Für besonders komplexe Situationen oder wenn du auf der sicheren Seite sein willst.
Das beste Formular ist das, das dich dazu bringt, alle wichtigen Punkte durchzudenken und sorgfältig auszufüllen — und das die BGH-Anforderungen erfüllt.
Unser Generator führt dich durch alle Punkte — kostenlos und BGH-konform → Zum Patientenverfügungs-Generator
Pflichtangaben vs. optionale Angaben
Nicht alle Angaben in einem Formular sind rechtlich zwingend. Hier eine Übersicht:
Rechtlich zwingend
- Schriftform: Das Dokument muss schriftlich vorliegen (maschinengeschrieben oder handgeschrieben)
- Eigenhändige Unterschrift: Du selbst musst unterschreiben — Stellvertretung ist nicht erlaubt
- Datum der Unterzeichnung: Empfohlen, wenn auch nicht ausdrücklich gesetzlich vorgeschrieben — in der Praxis unverzichtbar
- Inhaltliche Anforderungen des BGH: Konkrete Situationsbeschreibungen und Behandlungswünsche
Empfohlen, aber nicht zwingend
- Vollständiger Name und Geburtsdatum (um Verwechslungen auszuschließen)
- Beschreibung von Wertvorstellungen (als Auslegungshilfe)
- Hinweis auf bestehende Vorsorgevollmacht und den Namen der bevollmächtigten Person
- Erklärung zur Organspende
- Ärztlicher Bestätigungsvermerk (über Einwilligungsfähigkeit und Aufklärungsgespräch)
- Zeugenunterschrift
Nicht erforderlich
- Notarielle Beurkundung (anders als bei der Vorsorgevollmacht für Immobilien)
- Registrierung (empfohlen, aber nicht gesetzlich vorgeschrieben)
- Zustimmung oder Beratung durch einen Arzt (empfohlen, aber nicht Pflicht)
Die 4 Situationen verstehen
Das Kernstück jedes Formulars sind die vier Situationen, für die du deine Wünsche festlegen kannst. Diese Situationen entsprechen den häufigsten medizinischen Szenarien, in denen eine Patientenverfügung zum Tragen kommen kann.
Situation 1: Dauerhafter Bewusstseinsverlust
Du befindest dich in einem Zustand dauerhafter Bewusstlosigkeit ohne Aussicht auf Erholung. Das klassische Beispiel ist das Wachkoma (apallisches Syndrom) nach einem schweren Hirntrauma oder einem Herzstillstand mit nachfolgender Gehirnschädigung durch Sauerstoffmangel.
Wichtig: „Dauerhaft" und „ohne Aussicht auf Erholung" müssen gut begründet sein. Ärzte müssen feststellen, dass keine begründete Aussicht auf Wiedererlangung des Bewusstseins besteht. In deiner Patientenverfügung solltest du formulieren, was „dauerhaft" für dich bedeutet — zum Beispiel: nach einem Zeitraum von mehreren Monaten ohne Bewusstseinszeichen.
Situation 2: Sterbeprozess hat begonnen
Du befindest dich in der Sterbephase — der Körper versagt unwiderruflich, medizinische Maßnahmen können den Sterbeprozess allenfalls zeitlich verzögern. Diese Situation tritt zum Beispiel bei weit fortgeschrittener Krebserkrankung im Endstadium auf oder bei schwerem Multiorganversagen.
Hier geht es um die Frage: Willst du, dass der natürliche Sterbeprozess durch medizinische Maßnahmen verlängert wird — oder willst du natürlich sterben, begleitet von bestmöglicher Schmerzbehandlung?
Situation 3: Schwere dauerhafte Hirnschädigung
Du hast eine so schwere Hirnschädigung erlitten, dass keine Kommunikation und keine bewusste Wahrnehmung der Umwelt mehr möglich ist. Das betrifft schwere Demenz im Endstadium (wenn Erkennen, Sprechen und Schlucken nicht mehr möglich sind), schwerste Hirnverletzungen und ähnliche Zustände.
Diese Situation ist häufig die schwierigste auszufüllen, weil der Verlauf einer Demenz zum Beispiel langsam und schleichend ist. Sei konkret: Beschreibe, welche Fähigkeiten verloren gegangen sein müssen, damit die Situation als eingetreten gilt.
Situation 4: Andere Einwilligungsunfähigkeit
Du bist durch eine andere Ursache — eine schwere psychiatrische Erkrankung, eine schwere Infektion, einen fortgeschrittenen Krebsprozess mit Bewusstseinstrübung — nicht mehr in der Lage, in medizinische Maßnahmen einzuwilligen. Diese Situationsklasse fängt alle Fälle auf, die nicht in die ersten drei Situationen fallen.
Behandlungswünsche festlegen
Für jede der vier Situationen legst du deine Behandlungswünsche fest. Hier eine detaillierte Erläuterung der wichtigsten Behandlungsbereiche:
Kardiopulmonale Reanimation
Herzdruckmassage, elektrische Defibrillation und Beatmung zur Wiederbelebung. Diese Maßnahmen können bei einem plötzlichen Herzstillstand Leben retten — aber in Situationen mit schwerer Hirnschädigung oder im Sterbeprozess sind sie oft sinnlos oder verlängern nur das Leiden.
Deine Optionen: Reanimation durchführen / keine Reanimation / Entscheidung im Einzelfall dem Arzt überlassen
Künstliche Beatmung
Maschinelle Unterstützung der Atmung über Tubus oder Maske. Kurzfristig sinnvoll nach Operationen oder bei vorübergehender Ateminsuffizienz. Bei dauerhafter Beatmung ohne Aussicht auf Erholung ist die Situation anders zu bewerten.
Deine Optionen: Beatmung ja / Beatmung nein / Kurzfristig ja, dauerhaft nein
Künstliche Ernährung und Flüssigkeit
Nahrung und Flüssigkeit über eine Magensonde (PEG) oder intravenös. Besonders im Sterbeprozess ist dieses Thema sensibel: Der sterbende Körper hat oft kein Bedürfnis nach Nahrung mehr, und künstliche Ernährung kann Leid verlängern statt lindern.
Dialyse
Maschinelle Nierenreinigung mehrmals wöchentlich. Lebenserhaltend bei Nierenversagen, aber körperlich belastend. Deine Wünsche kannst du für verschiedene Situationen unterschiedlich festlegen.
Antibiotika und lebensverlängernde Medikamente
Medikamente, die primär das Leben verlängern sollen — bei Infektionen, Herzversagen oder anderen lebensbedrohlichen Zuständen. Du kannst festlegen, in welchen Situationen du auf lebensverlängernde Medikamentengabe verzichten möchtest.
Operative Eingriffe und invasive Maßnahmen
Operationen, Katheter, Punktionen zur Lebensverlängerung. Auch hier gilt: In manchen Situationen sinnvoll, in anderen belastend ohne sinnvollen Nutzen.
Wertvorstellungen formulieren
Neben den konkreten Behandlungswünschen sollte deine Patientenverfügung auch deine Wertvorstellungen und Lebenseinstellung beschreiben. Das hat zwei Funktionen:
- Es hilft Ärzten und Betreuern, deinen Willen in Situationen auszulegen, die die Patientenverfügung nicht ausdrücklich regelt.
- Es gibt deiner Patientenverfügung nach BGH-Urteil 2017 zusätzliches Gewicht — die Gesamtschau aus konkreten Wünschen und Wertvorstellungen kann die Bindungswirkung stärken.
Typische Punkte, die du beschreiben kannst:
- Was bedeutet für dich Lebensqualität? Was macht ein Leben für dich lebenswert?
- Welche Art von Einschränkungen könntest du akzeptieren, welche nicht?
- Wie stehst du zu Schmerz, Leiden, dem natürlichen Sterbeprozess?
- Welche Rolle spielen religiöse oder spirituelle Überzeugungen für deine Entscheidungen?
- Wo möchtest du am liebsten sterben — zu Hause, im Hospiz, im Krankenhaus?
Es müssen keine langen Texte sein. Ein paar prägnante Sätze, die deinen Willen klar ausdrücken, sind besser als vage allgemeine Formulierungen.
Organspende-Erklärung integrieren
Viele Menschen nutzen die Gelegenheit, in ihrer Patientenverfügung auch ihre Wünsche zur Organspende festzuhalten. Das ist rechtlich nicht Teil der Patientenverfügung im eigentlichen Sinne, aber es ist praktisch, alles in einem Dokument zu haben.
Du kannst festhalten:
- Ich stimme einer Organspende grundsätzlich zu
- Ich lehne eine Organspende ab
- Ich stimme einer Organspende für bestimmte Organe zu (dann Aufzählung)
- Ich lehne eine Organspende für bestimmte Organe ab
Alternativ kannst du diese Entscheidung im offiziellen Organspendeausweis festhalten, den die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) kostenlos zur Verfügung stellt.
Unterschrift und Zeugen
Die Patientenverfügung muss eigenhändig unterschrieben sein. Das bedeutet: handschriftliche Unterschrift in deinem üblichen Unterschriftenstil, mit Datum. Eine Unterschrift ohne Datum ist nicht nichtig, kann aber zu Auslegungsproblemen führen.
Eine Zeugenunterschrift ist nicht gesetzlich erforderlich, aber empfehlenswert. Ein Zeuge kann bestätigen, dass du die Patientenverfügung aus freiem Willen und im Vollbesitz deiner geistigen Kräfte unterschrieben hast. Das kann im Ernstfall hilfreich sein, wenn jemand die Einwilligungsfähigkeit anzweifelt. Der Zeuge sollte kein Erbe und kein Bevollmächtigter sein.
Häufige Ausfüll-Fehler
Folgende Fehler begegnen uns immer wieder — achte darauf, sie zu vermeiden:
Fehler 1: Formulierungen zu allgemein
„Keine unnötigen Maßnahmen" ist keine wirksame Formulierung, weil sie nichts definiert. Was ist unnötig? Wer entscheidet das? Sei konkret: „Im Zustand dauerhaften Bewusstseinsverlusts ohne Aussicht auf Erholung wünsche ich keine Reanimation."
Fehler 2: Situationen nicht beschrieben
Die Behandlungswünsche müssen den Situationen zugeordnet sein. „Ich will nicht beatmet werden" ohne Situationsbeschreibung ist nach BGH nicht ausreichend. Immer: Wenn Situation X eingetreten ist, dann Wunsch Y.
Fehler 3: Widersprüchliche Angaben
An einer Stelle: keine Reanimation. An anderer Stelle: alle Maßnahmen zur Lebenserhaltung. Das kann nicht gleichzeitig gelten und erzeugt erhebliche Auslegungsprobleme. Gehe das Formular nach dem Ausfüllen nochmal systematisch durch und prüfe auf Widersprüche.
Fehler 4: Datum fehlt
Das Datum ist entscheidend, um zu zeigen, wann die Patientenverfügung erstellt wurde und ob sie nach dem Tod eines Angehörigen oder nach einer Erkrankung aktualisiert wurde. Trage immer das aktuelle Datum ein.
Fehler 5: Schmerzbehandlung nicht erwähnt
Viele Formulare konzentrieren sich auf die Ablehnung von Maßnahmen — aber die positive Seite, nämlich die ausdrückliche Forderung nach Schmerzbehandlung und palliativer Versorgung, fehlt oft. Ergänze das explizit.
Wann ist ein Arztgespräch sinnvoll?
Ein Arztgespräch ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber in folgenden Situationen sehr empfehlenswert:
- Du hast eine schwere oder chronische Erkrankung und willst deine Behandlungswünsche auf die konkrete medizinische Situation abstimmen
- Du bist unsicher über medizinische Begriffe (z. B. Was genau bedeutet Dialyse? Wie läuft eine Reanimation ab?)
- Du möchtest einen ärztlichen Bestätigungsvermerk über deine Einwilligungsfähigkeit und das Aufklärungsgespräch in deiner Patientenverfügung haben
- Du bist über 70 und willst sicherstellen, dass deine Wünsche medizinisch sinnvoll formuliert sind
Dein Hausarzt kann dir bei all diesen Punkten helfen. Viele Hausärzte nehmen sich für ein solches Gespräch die nötige Zeit — und viele Krankenkassen erstatten ein solches Beratungsgespräch.
FAQ
Muss ich für jede Situation eine Entscheidung treffen?
Nein. Du kannst einzelne Felder leer lassen oder festhalten, dass du die Entscheidung im Einzelfall dem behandelnden Arzt überlässt. Aber je mehr Felder leer bleiben, desto weniger verbindlich ist deine Patientenverfügung — und desto mehr Auslegungsspielraum bleibt.
Kann ich das Formular mehrfach verwenden?
Ja, wenn sich deine Meinung ändert, kannst du jederzeit eine neue Patientenverfügung erstellen. Widerrufe die alte schriftlich und teile allen Beteiligten (Hausarzt, Bevollmächtigter) die neue Version mit.
Was ist, wenn ich nicht schreiben kann?
Wenn du aufgrund einer Behinderung nicht selbst schreiben kannst, solltest du einen Anwalt oder Notar hinzuziehen. In solchen Fällen gibt es spezielle Regelungen für die Erstellung rechtswirksamer Erklärungen.
Jetzt dein Formular ausfüllen — unser Generator führt dich durch alle Schritte → Zum Patientenverfügungs-Generator



