Kurzantwort: Die Notfallkarte der KNAPPSCHAFT kann vermerken, dass eine Patientenverfügung vorhanden ist. Sie macht das Vorsorgedokument leichter auffindbar, ersetzt aber nicht die ausführlichen persönlichen Festlegungen.
Stand: 13. Oktober 2026
Die vier Angebote im Vergleich
| Kasse | Was sie laut ihrer öffentlichen Aussage bietet |
|---|---|
| Barmer | Informationen und einen Verweis auf Formulierungshilfen und Textbausteine des Bundesministeriums der Justiz |
| DAK | Informationen sowie Hinweise auf Broschüren, Muster-Formulare und Textbausteine des Bundesministeriums der Justiz |
| IKK classic | Ratgeber mit Checkliste und Verweis auf Textbausteine des Bundesministeriums der Justiz |
| KNAPPSCHAFT | Notfallkarte mit einem Feld für den Hinweis auf eine vorhandene Patientenverfügung |
Zwei Dokumente mit unterschiedlichen Aufgaben
Die ausführliche Patientenverfügung hält deine Entscheidungen fest. Eine Notfallkarte weist dagegen knapp auf vorhandene Vorsorgedokumente und Kontaktmöglichkeiten hin. Verwechsle deshalb die Kennzeichnung „Patientenverfügung: ja“ nicht mit der eigentlichen Ausarbeitung.
Die sinnvolle Reihenfolge lautet: zuerst in Ruhe entscheiden und das Hauptdokument erstellen, danach eine Hinweiskarte ausfüllen und aktuell halten.
Die Informationen der AOK zur Patientenverfügung bieten weitere Orientierung zu Vorsorgedokumenten; ein bundesweit einheitliches AOK-Dokument ist nicht nachgewiesen.
Was in den ausführlichen Entwurf gehört
- verständlich beschriebene gesundheitliche Situationen,
- deine Wünsche oder Ablehnungen zu den jeweils genannten Maßnahmen,
- persönliche Werte, Erfahrungen und Prioritäten als zusätzliche Orientierung,
- Angaben, mit denen das Dokument eindeutig dir zugeordnet werden kann,
- Hinweise auf Menschen, die deine Wünsche kennen.
Ein Standardvordruck kann diese Punkte vorsortieren. Er kann aber nicht beurteilen, ob die Auswahl zu deinem Leben passt oder ob andere Personen deine Formulierungen genauso verstehen wie du.
Den Fundort praktisch planen
Überlege nach dem Erstellen, wer von dem Dokument wissen soll und wo es zugänglich aufbewahrt wird. Sage einer Vertrauensperson, welchen Fundort du gewählt hast. Prüfe bei Änderungen nicht nur die Patientenverfügung, sondern auch alle Karten und Hinweise, die darauf verweisen.
Die KNAPPSCHAFT empfiehlt für ihre Notfallkarte, eine Karte mitzuführen und eine weitere gut sichtbar in der Wohnung anzubringen. Befolge beim Ausfüllen die aktuellen Hinweise direkt auf dem Dokument.
Erst Inhalt, dann Hinweis
Wenn du noch kein Hauptdokument hast, kannst du auf der Startseite des Patientenverfügung-Tools mit einem geführten Fragenweg beginnen. Lies das Ergebnis vollständig, besprich offene medizinische Fragen und kümmere dich danach um die Auffindbarkeit.
FAQ
FAQ zur KNAPPSCHAFT und Patientenverfügung
Ist die Notfallkarte eine Patientenverfügung?
Nein. Sie enthält einen Hinweis darauf, ob eine Patientenverfügung vorhanden ist. Die ausführlichen Entscheidungen stehen in einem eigenen Dokument.
Warum ist ein Hinweis auf das Dokument nützlich?
Ein Hinweis kann Vertrauenspersonen oder Helfenden zeigen, dass ein Vorsorgedokument existiert. Entscheidend bleibt, dass der angegebene Fundort und die Kontaktinformationen aktuell sind.
Was sollte ich zuerst ausfüllen?
Erstelle und prüfe zuerst die eigentliche Patientenverfügung. Fülle danach die Notfallkarte nach den aktuellen Hinweisen der KNAPPSCHAFT aus.
Muss eine Patientenverfügung schriftlich sein?
Ja. § 1827 Abs. 1 BGB beschreibt die Patientenverfügung als schriftliche Festlegung eines einwilligungsfähigen Volljährigen für den Fall einer späteren Einwilligungsunfähigkeit.



