Kurzantwort: Die Barmer bietet Informationen zur Patientenverfügung und verweist für die Erstellung auf kostenlose Formulierungshilfen und Textbausteine des Bundesministeriums der Justiz. Einen bereits persönlich ausgefüllten Entwurf ersetzt dieses Angebot nicht.
Stand: 13. Oktober 2026
Quelle der Aussagen zur Barmer: Barmer, Patientenverfügung (abgerufen am 19. Oktober 2026); die Barmer verweist dort auf die Formulierungshilfen und Textbausteine des Bundesministeriums der Justiz.
Zum Vergleich findest du im Ratgeber Patientenverfügung und AOK eine weitere Einordnung der Kassenangebote.
Die vier Angebote im Vergleich
| Kasse | Was sie laut ihrer öffentlichen Aussage bietet |
|---|---|
| Barmer | Informationen und einen Verweis auf Formulierungshilfen und Textbausteine des Bundesministeriums der Justiz |
| DAK | Informationen sowie Hinweise auf Broschüren, Muster-Formulare und Textbausteine des Bundesministeriums der Justiz |
| IKK classic | Ratgeber mit Checkliste und Verweis auf Textbausteine des Bundesministeriums der Justiz |
| KNAPPSCHAFT | Notfallkarte mit einem Feld für den Hinweis auf eine vorhandene Patientenverfügung |
Was du bei der Barmer findest
Die Barmer erklärt, welche Fragen vor dem Schreiben wichtig sind: Für welche Situationen soll das Dokument gelten, welche medizinischen Maßnahmen möchtest du wünschen oder ablehnen und welche persönlichen Werte sollen bei der Auslegung helfen? Auf der Seite zur Patientenverfügung führt ein Hinweis zu den Textbausteinen des Bundesministeriums der Justiz.
Das ist ein wichtiger Unterschied: Eine Informationsseite oder Broschüre ist noch nicht deine ausgefüllte Patientenverfügung. Auch ein fremder Vordruck nimmt dir die persönlichen Entscheidungen nicht ab.
Auch die Informationen der DAK zur Patientenverfügung ordnest du nach denselben Maßstäben als allgemeine Orientierungshilfe ein, nicht als kasseneigenes Dokument.
Vom Textbaustein zum persönlichen Dokument
- Überblick gewinnen: Lies zuerst die Hinweise vollständig und notiere offene Begriffe.
- Situationen auswählen: Überlege, welche beschriebenen gesundheitlichen Situationen für dich verständlich und relevant sind.
- Maßnahmen zuordnen: Prüfe für jede Situation getrennt, welche Behandlung du wünschst oder ablehnst.
- Werte ergänzen: Halte fest, welche Erfahrungen und Vorstellungen deine Entscheidungen erklären.
- Gesamttext prüfen: Lies das Dokument am Ende als Ganzes und achte auf Lücken oder widersprüchliche Aussagen.
Wo ein allgemeiner Vordruck an Grenzen kommt
Textbausteine müssen für viele Menschen verständlich sein. Deine Lebensgeschichte, Erkrankungen und Prioritäten kennen sie jedoch nicht. Besonders Ankreuzfelder können den Eindruck erwecken, die Entscheidung sei mit einem Haken erledigt. Tatsächlich solltest du prüfen, ob Situation und Behandlungswunsch für Außenstehende zusammenpassen.
Wenn medizinische Begriffe unklar bleiben oder bereits eine Erkrankung besteht, kann ein Gespräch mit einer Ärztin oder einem Arzt helfen. Der Kassenratgeber ersetzt diese persönliche Klärung nicht.
Geführt statt alles auf einmal
Du kannst die Fragen auch nacheinander bearbeiten. Auf der Startseite des Patientenverfügung-Tools wirst du strukturiert durch Situationen, Wünsche und persönliche Angaben geführt. Vergleiche das Ergebnis anschließend mit deinen Notizen und lies es vollständig durch.
FAQ
FAQ zur Patientenverfügung und Barmer
Gibt es bei der Barmer Informationen zur Patientenverfügung?
Ja. Die Barmer erläutert das Thema auf ihrer Website und verweist für die Erstellung auf Formulierungshilfen und Textbausteine des Bundesministeriums der Justiz.
Ist eine Broschüre bereits meine Patientenverfügung?
Nein. Eine Broschüre erklärt und unterstützt. Erst dein persönlich ausgefülltes Dokument hält fest, was du für bestimmte Situationen möchtest.
Was sollte ich bei einer Vorlage besonders prüfen?
Achte darauf, ob deine ausgewählten Situationen, die zugehörigen Behandlungswünsche und deine persönlichen Wertvorstellungen verständlich zusammenpassen.
Muss eine Patientenverfügung schriftlich sein?
Ja. § 1827 Abs. 1 BGB beschreibt die Patientenverfügung als schriftliche Festlegung eines einwilligungsfähigen Volljährigen für den Fall einer späteren Einwilligungsunfähigkeit.



