Patientenverfügungs-Generator
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Patientenverfügungs-Generator13 Min. Lesezeit12. April 2026

Wiederbelebung ablehnen: Was du wissen musst

Medizinisches Team in Notaufnahme, symbolisch für Reanimationsentscheidungen

Inhalt

  1. Was ist Wiederbelebung (Reanimation)?
  2. Die Realität der Reanimation: Was die Zahlen sagen
  3. Warum du eine Entscheidung treffen solltest
  4. DNR, DNAR, AND — Was bedeuten diese Abkürzungen?
  5. Wie du die Ablehnung von Wiederbelebung in der Patientenverfügung formulierst
  6. Was passiert im Notfall — kann meine Patientenverfügung wirklich greifen?
  7. Besondere Situationen: Was wenn ich operiert werde?
  8. Kann ich Wiederbelebungsmaßnahmen ablehnen, obwohl meine Familie das nicht will?
  9. Wenn du Wiederbelebung ausdrücklich wünschst
  10. FAQ zur Wiederbelebung in der Patientenverfügung
  11. Zusammenfassung

Was ist Wiederbelebung (Reanimation)?

Kardiopulmonale Reanimation — kurz CPR oder auf Deutsch Wiederbelebung — bezeichnet alle medizinischen Maßnahmen, die nach einem Herzstillstand oder Atemstillstand eingeleitet werden, um Herzfunktion und Atmung wiederherzustellen. Dazu gehören:

  • Herzdruckmassage (Thoraxkompression): Rhythmisches Drücken auf den Brustkorb, um das Blut trotz stillstehendem Herz durch den Kreislauf zu pumpen
  • Atemspende / Beatmung: Sauerstoffzufuhr über Mund-zu-Mund-Beatmung oder Beatmungsmaske
  • Defibrillation: Elektrischer Stromstoß, der bestimmte lebensbedrohliche Herzrhythmusstörungen beenden soll
  • Medikamentengabe: Adrenalin und andere Kreislaufmittel, die das Herz wieder in Gang bringen sollen
  • Intubation: Einführen eines Beatmungsschlauchs in die Atemwege

Diese Maßnahmen können bei einem plötzlichen Herzstillstand — zum Beispiel bei einem Herzinfarkt bei einem bisher gesunden Menschen — tatsächlich lebensrettend sein. Der Film vermittelt den Eindruck, dass Reanimation fast immer erfolgreich ist. Die Realität ist deutlich ernüchternder.

Die Realität der Reanimation: Was die Zahlen sagen

Die Überlebensraten nach einer außerklinischen Reanimation liegen in Deutschland je nach Studie und Region zwischen 5 und 15 Prozent — das heißt, dass 85 bis 95 Prozent der Menschen, die außerhalb des Krankenhauses reanimiert werden, trotzdem sterben. Und von denen, die überleben, erholen sich nicht alle vollständig: Ein erheblicher Teil erleidet dauerhafte neurologische Schäden infolge des Sauerstoffmangels während des Herzstillstands.

Im Krankenhaus sind die Überlebensraten etwas höher, aber auch hier gilt: Bei schwer kranken Menschen mit fortgeschrittenen Erkrankungen — Krebserkrankungen im Endstadium, schwerer Herzinsuffizienz, weit fortgeschrittener Demenz — liegt die Überlebensrate nach einer Reanimation oft unter 5 Prozent.

Hinzu kommen die Nebenwirkungen: Herzdruckmassage kann Rippen brechen, die Lunge verletzen, die Leber quetschen. Intubation kann Verletzungen an Zähnen, Kehlkopf und Speiseröhre verursachen. Defibrillation hinterlässt Verbrennungen auf der Haut. Diese Maßnahmen sind notwendig und werden in Kauf genommen — aber sie sind alles andere als sanft.

Warum du eine Entscheidung treffen solltest

Die Frage „Will ich reanimiert werden?" klingt abstrakt, solange man gesund ist. Aber sie wird sehr konkret, wenn man ernsthaft krank ist, im Sterbeprozess liegt oder in einem Zustand, aus dem keine Erholung mehr erwartet wird.

Ohne Patientenverfügung gilt im Notfall der Grundsatz: im Zweifel für das Leben. Das bedeutet, dass Notärzte und Sanitäter grundsätzlich reanimieren — auch dann, wenn du das nicht wolltest, auch dann, wenn du im Sterbeprozess lagst, auch dann, wenn eine erfolgreiche Reanimation nur bedeuten würde, in einem Zustand zu überleben, den du als unwürdig empfunden hättest.

Wenn du die Entscheidung über Reanimation selbst treffen willst, musst du das schriftlich festlegen — in deiner Patientenverfügung.

Deine Entscheidung zur Wiederbelebung rechtssicher dokumentieren → Zum Patientenverfügungs-Generator

DNR, DNAR, AND — Was bedeuten diese Abkürzungen?

In der medizinischen Praxis tauchen verschiedene Abkürzungen auf, die alle mit dem Verzicht auf Wiederbelebungsmaßnahmen zu tun haben:

  • DNR (Do Not Resuscitate): Amerikanische Bezeichnung, übersetzt „Nicht reanimieren". Im deutschen Sprachraum weniger gebräuchlich, aber bekannt.
  • DNAR (Do Not Attempt Resuscitation): Genauer als DNR, weil es betont, dass Reanimation nicht einmal versucht werden soll. Wird in manchen deutschen Kliniken verwendet.
  • AND (Allow Natural Death): Neuere Formulierung, die betont, dass dem natürlichen Sterbeprozess nicht entgegengewirkt wird. Klingt weniger konfrontativ.
  • „Kein Reanimationsversuch" (KR): Deutsche Bezeichnung in manchen Einrichtungen.

Diese Bezeichnungen sind interne Dokumentationskürzel. Für deine Patientenverfügung ist nicht die Abkürzung entscheidend, sondern die konkrete Formulierung deines Willens in klaren deutschen Sätzen.

Wie du die Ablehnung von Wiederbelebung in der Patientenverfügung formulierst

Der Bundesgerichtshof verlangt, dass eine Patientenverfügung konkrete Situationen beschreibt. Eine pauschale Aussage wie „Ich will nicht reanimiert werden" ist nicht hinreichend konkret. Du musst angeben, in welcher Situation die Ablehnung gelten soll.

Formulierung für den dauerhaften Bewusstseinsverlust

„Wenn ich mich in einem Zustand dauerhafter Bewusstlosigkeit befinde, aus dem keine begründete Aussicht auf Wiedererlangung des Bewusstseins besteht, lehne ich kardiopulmonale Reanimationsmaßnahmen einschließlich Herzdruckmassage, Defibrillation und maschineller Beatmung ab. Ich wünsche keine Einleitung und keine Fortführung solcher Maßnahmen."

Formulierung für den Sterbeprozess

„Wenn ich mich im unmittelbaren Sterbeprozess befinde und medizinische Maßnahmen diesen Prozess allenfalls verzögern, aber nicht abwenden könnten, wünsche ich keine Wiederbelebungsmaßnahmen. Ich möchte, dass der natürliche Sterbeprozess nicht durch technische Eingriffe unterbrochen wird."

Formulierung für das Endstadium einer schweren Erkrankung

„Wenn ich an einer unheilbaren Erkrankung im Endstadium leide, bei der keine realistische Aussicht auf eine sinnvolle Verbesserung meines Zustands besteht, lehne ich Reanimationsmaßnahmen ab — auch wenn ich in dieser Situation einen Herzstillstand erleiden sollte."

Differenzierte Formulierung: Reanimation ja, aber mit Grenzen

Du kannst auch festlegen, dass du grundsätzlich reanimiert werden möchtest, aber unter bestimmten Bedingungen nicht:

„Grundsätzlich wünsche ich, dass im Falle eines Herzstillstands Wiederbelebungsmaßnahmen eingeleitet werden — sofern eine realistische Aussicht auf eine vollständige oder weitgehende Erholung besteht. Wenn ich mich jedoch im Sterbeprozess befinde oder wenn eine schwere Hirnschädigung ohne Aussicht auf Verbesserung festgestellt wurde, lehne ich Reanimationsmaßnahmen ab."

Was passiert im Notfall — kann meine Patientenverfügung wirklich greifen?

Das ist eine berechtigte Frage. In einer akuten Notsituation hat der Notarzt oft keine Zeit, eine Patientenverfügung zu suchen, zu lesen und zu prüfen. Deshalb ist es wichtig:

Trage immer einen Hinweis bei dir

Ein Zettel im Portemonnaie oder eine Karte, auf der steht: „Ich habe eine Patientenverfügung. Sie befindet sich bei: [Name + Telefonnummer des Bevollmächtigten] sowie zu Hause an folgendem Ort: [Ort]." Das gibt dem Notarzt die Möglichkeit, schnell Informationen zu erhalten.

Die Notfallsituation versus die geplante Situation

Es gibt einen wichtigen Unterschied: Bei einem akuten Herzstillstand bei einem bisher gesunden Menschen — zum Beispiel einem Herzinfarkt — wird der Notarzt im Zweifel handeln, bevor er nach einer Patientenverfügung sucht. Das ist in dieser Situation auch richtig so, denn schnelles Handeln kann das Leben retten.

Anders ist die Situation, wenn jemand im Krankenhaus liegt, schwer krank ist, und dort einen Herzstillstand erleidet: Hier ist Zeit für die Überprüfung der Patientenverfügung. Und hier ist es entscheidend, dass das Pflegepersonal, der behandelnde Arzt und die bevollmächtigte Person alle wissen, was in deiner Patientenverfügung steht.

Dein Bevollmächtigter ist entscheidend

Die Vorsorgevollmacht, in der du eine bevollmächtigte Person benennst, ist der wichtigste Hebel, um sicherzustellen, dass deine Patientenverfügung im Ernstfall durchgesetzt wird. Diese Person muss dein Dokument kennen, verstehen und bereit sein, es gegenüber dem Behandlungsteam durchzusetzen — auch unter emotionalem Druck.

Besondere Situationen: Was wenn ich operiert werde?

Wenn du eine Operation planst, solltest du deine Patientenverfügung unbedingt mit dem Anästhesisten und dem operierenden Arzt besprechen. Im Operationssaal gelten besondere Bedingungen: Dort wird standardmäßig bei jedem Herzproblem sofort gehandelt. Wenn du bestimmte Maßnahmen ablehnen möchtest, muss das ausdrücklich vor der Operation besprochen und dokumentiert werden.

Manche Formulierungen in Patientenverfügungen wie „Ich wünsche keine Wiederbelebungsmaßnahmen" können im operativen Kontext zu Konflikten führen — weil kurzfristige Herzprobleme während einer Operation häufig vollständig korrigierbar sind und keine bleibenden Schäden hinterlassen. Hier empfiehlt sich ein individuelles Gespräch.

Kann ich Wiederbelebungsmaßnahmen ablehnen, obwohl meine Familie das nicht will?

Ja. Deine Patientenverfügung hat Vorrang vor dem Wunsch deiner Familie — wenn sie wirksam ist. Ärzte sind gesetzlich verpflichtet, deinen in einer Patientenverfügung dokumentierten Willen zu beachten. Angehörige können zwar ihre Meinung äußern, aber sie können eine wirksame Patientenverfügung nicht überstimmen.

Das kann zu schmerzhaften Konflikten führen. Deshalb ist es so wichtig, dass du mit deiner Familie über deine Patientenverfügung sprichst — nicht um ihre Zustimmung einzuholen, sondern damit sie verstehen, warum du so entschieden hast. Menschen, die verstehen, kommen leichter damit zurecht als Menschen, die überrascht werden.

Wenn du Wiederbelebung ausdrücklich wünschst

Natürlich kannst du in deiner Patientenverfügung auch festlegen, dass du alle verfügbaren Maßnahmen zur Wiederbelebung wünschst — und zwar in jedem Fall. Das ist eine genauso legitime Entscheidung. In diesem Fall formulierst du:

„Ich wünsche, dass in jedem Fall alle verfügbaren medizinischen Maßnahmen zur Wiederherstellung meiner Kreislauf- und Atemfunktionen eingeleitet werden — einschließlich kardiopulmonaler Reanimation, Defibrillation, maschineller Beatmung und medikamentöser Behandlung."

Auch diese Aussage ist nur dann rechtssicher, wenn du sie mit einer Situationsbeschreibung verbindest.

FAQ zur Wiederbelebung in der Patientenverfügung

Kann ich im Notfall noch mündlich widerrufen?

Ja. Wenn du noch in der Lage bist, dich zu äußern, hat dein ausdrücklich geäußerter Wille Vorrang. Wenn du sagst „Ich will reanimiert werden" — und das kannst du klar äußern — wird das befolgt, auch wenn in deiner Patientenverfügung das Gegenteil steht. Die Patientenverfügung greift nur, wenn du dich nicht mehr selbst äußern kannst.

Muss ich meine Entscheidung zur Wiederbelebung begründen?

Nein. Du musst keine Begründung liefern. Allerdings empfiehlt es sich, in der Patientenverfügung auch deine Wertvorstellungen und Lebensanschauung kurz zu beschreiben — das hilft bei der Auslegung und macht deine Entscheidung nachvollziehbarer.

Was passiert, wenn der Notarzt meine Patientenverfügung nicht hat?

Dann handelt er nach dem mutmaßlichen Willen — und im Zweifel für das Leben. Das ist das Gesetz. Wenn du das verhindern möchtest, musst du dafür sorgen, dass deine Patientenverfügung auffindbar ist: Hinweiskarte im Portemonnaie, Kopie beim behandelnden Arzt, Kopie beim Bevollmächtigten.

Gilt meine Ablehnung der Wiederbelebung auch für Kinder, die ich begleite?

Nein. Deine Patientenverfügung gilt nur für dich. Für Entscheidungen über die medizinische Behandlung von minderjährigen Kindern sind die Sorgeberechtigten zuständig.

Deine Entscheidung zur Wiederbelebung in der Patientenverfügung festlegen → Jetzt erstellen

Zusammenfassung

Die Entscheidung, ob du im Notfall wiederbelebt werden möchtest oder nicht, ist eine der grundlegendsten Entscheidungen, die du in deiner Patientenverfügung treffen kannst. Sie hängt von deinen persönlichen Werten ab, von deiner Vorstellung von Lebensqualität und von dem, was du als würdevolles Leben und Sterben empfindest.

Entscheidend ist: Wenn du diese Entscheidung nicht selbst triffst, trifft sie jemand anderes für dich — und zwar nicht unbedingt so, wie du es wolltest. Eine klare, situationsgebundene Formulierung in deiner Patientenverfügung gibt dir die Sicherheit, dass dein Wille respektiert wird.

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