Für Eltern erwachsener Kinder

Patientenverfügung für erwachsene Kinder — Eltern entscheiden nicht automatisch mit

Ab dem 18. Geburtstag dürfen Eltern bei medizinischen Entscheidungen für ihr Kind nicht mehr automatisch mitentscheiden — ohne eigene Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht des volljährigen Kindes entscheidet im Ernstfall das Behandlungsteam gemeinsam mit einem gerichtlich bestellten Betreuer, nicht zwingend die Eltern.

Viele Eltern gehen davon aus, dass sie bei ihrem erwachsenen Kind im medizinischen Ernstfall automatisch mitentscheiden dürfen, weil sie es schließlich großgezogen haben. Rechtlich endet dieses automatische Mitspracherecht aber mit der Volljährigkeit vollständig. Ohne eine eigene Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht des Kindes entscheidet im Zweifel ein vom Betreuungsgericht bestellter Betreuer über medizinische Maßnahmen — der zwar häufig ein Elternteil sein kann, aber nicht automatisch ist. Ein konkretes Beispiel verdeutlicht das Risiko: Ein 22-jähriger Student verunfallt beim Motorradfahren schwer und liegt bewusstlos auf der Intensivstation. Die Eltern sind sofort am Krankenbett, haben aber keinerlei rechtliche Entscheidungsbefugnis, da ihr Sohn volljährig ist und weder Patientenverfügung noch Vorsorgevollmacht hinterlassen hat. Das Behandlungsteam muss das Betreuungsgericht einschalten, um eine rechtliche Betreuung zu bestellen — ein Prozess, der unter Zeitdruck mehrere Stunden in Anspruch nehmen kann. Während dieser Zeit treffen die Ärzte die nötigen Entscheidungen allein nach medizinischen Kriterien, ohne den tatsächlichen Willen des Patienten zu kennen. Eine frühzeitig erstellte Patientenverfügung hätte dem Behandlungsteam sofort Orientierung gegeben und die Eltern von einer rechtlich unhaltbaren Entscheidungsrolle entlastet.

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Typische Situation

Diese Punkte tauchen bei verfügung des volljährigen kindes besonders häufig auf.

  • Dein Kind ist gerade volljährig geworden oder lebt bereits auswärts
  • Ihr geht als Familie davon aus, dass ihr euch im medizinischen Ernstfall automatisch vertreten könnt
  • Dein Kind reist häufig, ist sportlich aktiv oder neu im Straßenverkehr unterwegs
  • Ihr wollt als Eltern im Ernstfall über den medizinischen Willen eures Kindes Bescheid wissen

So funktioniert es

In 3 Schritten zur fertigen Patientenverfügung.

1

Patientenverfügung durch das volljährige Kind erstellen lassen

Nur das volljährige Kind selbst kann rechtswirksam über seine eigenen medizinischen Wünsche verfügen.

2

Konkrete Situationen gemeinsam durchsprechen

Auch wenn das Kind selbst entscheidet, kann ein gemeinsames Gespräch helfen, die medizinischen Situationen realistisch zu formulieren.

3

Kopie bei den Eltern hinterlegen

Damit die Verfügung im Ernstfall schnell verfügbar ist, sollte eine Kopie zusätzlich bei den Eltern liegen.

FAQ

Häufige Fragen

Ab wann genau endet das automatische Mitspracherecht der Eltern?

Mit dem vollendeten 18. Lebensjahr endet die elterliche Sorge vollständig und ohne Übergangsfrist. Danach gilt das Kind als voll geschäftsfähiger Erwachsener, für den medizinische Entscheidungen nicht automatisch von den Eltern getroffen werden dürfen.

Was passiert bei einem Unfall ohne Patientenverfügung des Kindes?

Fehlt eine eigene Verfügung, entscheidet das Behandlungsteam nach dem mutmaßlichen Willen des Kindes, ermittelt idealerweise gemeinsam mit einer bevollmächtigten oder gerichtlich bestellten Person — die nicht zwingend ein Elternteil sein muss.

Können wir als Eltern die Verfügung für unser Kind erstellen?

Nein, eine Patientenverfügung kann nur die betroffene Person selbst rechtswirksam erstellen, da es um ihre höchstpersönlichen medizinischen Entscheidungen geht. Ihr könnt euer Kind aber beim Ausfüllen unterstützen.

Reicht eine Vorsorgevollmacht ohne Patientenverfügung nicht aus?

Eine Vollmacht bestimmt nur, wer entscheiden darf, nicht, was medizinisch entschieden werden soll. Für konkrete, bindende medizinische Festlegungen braucht euer Kind zusätzlich eine eigene Patientenverfügung.

Ist das eine Rechtsberatung?

Nein. Diese Seite unterstützt das volljährige Kind bei der strukturierten Erstellung der eigenen Patientenverfügung, ersetzt aber keine individuelle medizinische Beratung. Bei bestehenden Vorerkrankungen empfehlen wir ein Gespräch mit der behandelnden Ärztin oder dem Arzt.

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