| Lage | Wer entscheidet, und wonach |
|---|---|
| Passende Verfügung liegt vor | Es gilt, was du geschrieben hast (§ 1827 Abs. 1 BGB). |
| Keine Verfügung, oder sie trifft die Lage nicht | Betreuer oder Bevollmächtigter leiten aus deinen Äußerungen und Überzeugungen den mutmaßlichen Willen her. |
| Vertreter und Arzt sind einig | Keine Entscheidung des Betreuungsgerichts nötig (§ 1829 Abs. 4 BGB). |
| Vertreter und Arzt sind uneinig | Das Betreuungsgericht wird eingeschaltet. |
| Kein Bevollmächtigter vorhanden | Das Gericht bestellt einen Betreuer, soweit das erforderlich ist (§ 1814 Abs. 3 BGB). |
12 Lebenssituationen · 1 Patientenverfügung
Patientenverfügung erstellen — für jede Lebenssituation
Unten findest du die Ausgangslagen, aus denen Menschen eine Patientenverfügung schreiben: Demenz, Unfall, schwere Diagnose, hohes Alter. Klick die passende an, oder lies zuerst, was eine wirksame Verfügung ausmacht.
Für alle, die vorsorgen wollen
Online juristisch geprüft erstellen
Eine Patientenverfügung kannst du online auf juristisch geprüfter Vorlage erstellen — wirksam ist sie, wenn sie konkrete Behandlungssituationen mit konkreten ärztlichen Maßnahmen verknüpft — pauschale Formulierungen wie „keine lebenserhaltenden Maßnahmen" reichen laut BGH nicht aus (Az. XII ZB 61/16); ein Notar ist für die reine Patientenverfügung nicht erforderlich, Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift genügt.
Für Menschen mit schwerer Diagnose
Bei schwerer Erkrankung
Bei einer schweren oder fortschreitenden Erkrankung solltest du deine Patientenverfügung so konkret wie möglich auf deine tatsächliche Diagnose zuschneiden — allgemeine Musterformulierungen erfassen krankheitsspezifische Verläufe oft nicht ausreichend genau, um vor Gericht Bindungswirkung nach dem Bestimmtheitsgebot zu entfalten.
Für alle, die beide Dokumente zusammen erstellen wollen
Kombiniert mit Vorsorgevollmacht
Eine Patientenverfügung legt fest, WAS medizinisch geschehen soll, eine Vorsorgevollmacht bestimmt, WER diesen Willen gegenüber Ärzten durchsetzen darf — ohne Vollmacht kann selbst eine bestens formulierte Patientenverfügung ins Leere laufen, weil niemand befugt ist, sie gegenüber der Klinik zu vertreten.
Für Seniorinnen und Senioren
Für Senioren
Ja, auch ohne besondere Computerkenntnisse kannst du deine Patientenverfügung online erstellen — der geführte Ablauf erklärt jede medizinische Situation verständlich, entscheidend ist am Ende nur die eigenhändige Unterschrift mit Datum auf dem ausgedruckten Dokument.
Für Menschen vor einer bevorstehenden Operation
Vor einer Operation
Vor einer bevorstehenden Operation solltest du deine Patientenverfügung so rechtzeitig erstellen, dass sie speziell auch Situationen abdeckt, die während oder nach einem operativen Eingriff auftreten können — etwa Komplikationen mit dauerhafter Bewusstlosigkeit oder die Notwendigkeit künstlicher Beatmung.
Für Eltern erwachsener Kinder
Verfügung des volljährigen Kindes
Ab dem 18. Geburtstag dürfen Eltern bei medizinischen Entscheidungen für ihr Kind nicht mehr automatisch mitentscheiden — ohne eigene Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht des volljährigen Kindes entscheidet im Ernstfall das Behandlungsteam gemeinsam mit einem gerichtlich bestellten Betreuer, nicht zwingend die Eltern.
Für alle mit bestehender Patientenverfügung
Widerrufen und aktualisieren
Eine Patientenverfügung kannst du jederzeit formlos widerrufen oder ändern, solange du einwilligungsfähig bist — eine regelmäßige, neu datierte Bestätigungsunterschrift stärkt zusätzlich die Beweiskraft, dass die Festlegungen noch deinem aktuellen Willen entsprechen.
Für alle, die keinen Beratungstermin abwarten wollen
Generator statt Anwalt
Für die meisten Patientenverfügungen reicht ein strukturierter Online-Generator, der die Pflichtklauseln nach Paragraph 1827 BGB und das Bestimmtheitsgebot des BGH berücksichtigt, völlig aus — ein Anwaltstermin lohnt sich vor allem bei komplexen medizinischen Vorerkrankungen oder wenn du individuelle rechtliche Zweifel klären willst.
Für alle mit begrenztem Budget und Zeit
Schnell und günstig
Eine Patientenverfügung lässt sich in wenigen Minuten online auf juristisch geprüfter Vorlage erstellen und ist damit deutlich schneller und günstiger als eine anwaltliche Beratung — wichtig ist nur, dass Geschwindigkeit nicht zulasten der konkreten, Bestimmtheitsgebot-konformen Formulierung geht.
Für alle, die auch zur Organspende Stellung nehmen wollen
Mit Organspende-Erklärung
Eine Organspende-Erklärung muss in der Patientenverfügung als eigener, ausdrücklicher Absatz stehen — sie kann nicht durch einen allgemeinen Verweis auf einen separaten Organspendeausweis oder eine pauschale Formulierung abgedeckt werden.
Für alle mit bereits ausgefülltem Gratis-Muster
Warum Floskeln unwirksam sind
Formulierungen wie „keine lebenserhaltenden Maßnahmen" oder „ein würdevolles Sterben ermöglichen" sind nach der BGH-Rechtsprechung (Az. XII ZB 61/16) zu allgemein, um verbindlich zu sein — sie müssen durch eine konkrete Behandlungssituation und eine konkrete ärztliche Maßnahme ersetzt oder ergänzt werden.
Für Alleinstehende
Wirksam ohne Angehörige
Bist du alleinstehend, gibt es ohne Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht niemanden, der automatisch über deine medizinische Behandlung entscheiden darf — stattdessen bestellt das Betreuungsgericht eine Person als rechtlichen Betreuer, die deinen tatsächlichen Willen nicht kennt.
Was eine Patientenverfügung ist und wer sie schreiben darf
Was du damit festlegst
Mit einer Patientenverfügung legst du im Voraus fest, ob du in bestimmte Untersuchungen, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligst oder sie untersagst, falls du zum Zeitpunkt der Behandlung nicht mehr selbst entscheiden kannst.
Schreiben darf sie jeder einwilligungsfähige Volljährige, und zwar schriftlich (§ 1827 Abs. 1 BGB). Nicht vorgeschrieben sind dagegen:
- ein Formular
- eine Beratung
- eine Beglaubigung
Abgrenzung zum mutmaßlichen Willen
Wichtig ist die Abgrenzung zum mutmaßlichen Willen. Solange eine passende Verfügung vorliegt, gilt das, was du geschrieben hast. Erst wenn es keine Verfügung gibt oder sie die konkrete Lage nicht trifft, müssen andere aus deinen Äußerungen und Überzeugungen herleiten, was du gewollt hättest.
Niemand darf dich zur Errichtung einer Patientenverfügung verpflichten, und kein Vertrag darf davon abhängig gemacht werden (§ 1827 Abs. 5 BGB).
Für welche Situationen du vorsorgen solltest
Nicht nur die letzten Tage
Viele denken bei der Patientenverfügung nur an die letzten Tage einer tödlichen Krankheit. Das Gesetz stellt aber klar, dass die Festlegungen unabhängig von Art und Stadium einer Erkrankung gelten (§ 1827 Abs. 3 BGB).
Du kannst also auch Situationen regeln, in denen das Leben nicht unmittelbar zu Ende geht, du aber dauerhaft nicht mehr ansprechbar bist. Typische Anwendungsfälle:
Die vier typischen Anwendungsfälle
- Sterbephase: ein unumkehrbarer Prozess, in dem der Tod nach ärztlicher Erkenntnis in kurzer Zeit eintritt.
- Weit fortgeschrittene Demenz: du erkennst Angehörige nicht mehr und kannst keine Nahrung mehr auf natürlichem Weg aufnehmen.
- Dauerhafte Bewusstlosigkeit: nach Unfall, Herzstillstand oder Hirnblutung, wenn nach ärztlicher Einschätzung keine Aussicht auf Wiedererlangen des Bewusstseins besteht.
- Schwere Hirnschädigung: du bist wach, aber ohne Möglichkeit, dich zu äußern oder Entscheidungen zu treffen.
Für jede dieser Lagen solltest du gesondert beschreiben, welche Maßnahmen du willst. Wer nur die Sterbephase regelt, lässt Ärzte und Angehörige bei einem Wachkoma nach einem Verkehrsunfall ohne Anhaltspunkt zurück.
Konkret statt allgemein: warum „keine Apparatemedizin" nicht reicht
Warum allgemeine Sätze ins Leere laufen
Das Gesetz verlangt Festlegungen zu bestimmten, noch nicht unmittelbar bevorstehenden Maßnahmen (§ 1827 Abs. 1 BGB). Ein Satz wie „Ich möchte in Würde sterben" oder „Ich lehne lebensverlängernde Maßnahmen ab" benennt keine Maßnahme und keine Situation.
Ärzte können daraus nicht ableiten, ob du in einem bestimmten Zustand eine Antibiotikagabe, eine Dialyse oder eine künstliche Ernährung noch willst.
Diese Behandlungsentscheidungen gehören hinein
Eine brauchbare Verfügung verbindet deshalb jede Situation mit konkreten Behandlungsentscheidungen:
- Wiederbelebung ja oder nein
- künstliche Beatmung ja oder nein und für wie lange
- Ernährung über Magensonde
- Bluttransfusion
- Dialyse
- Schmerz- und Symptomlinderung auch dann, wenn sie das Leben verkürzen könnte
Ergänze Wertvorstellungen, die den Ärzten helfen, Lücken in deinem Sinn zu schließen, etwa was für dich ein lebenswertes Leben ausmacht oder welche Rolle dein Glaube spielt.
Vor dem Unterschreiben mit der Praxis sprechen
Sprich die Festlegungen vor dem Unterschreiben mit deiner Hausärztin oder deinem Hausarzt durch. Viele Menschen lehnen eine Magensonde pauschal ab, würden sie aber nach einem Schlaganfall mit guter Erholungsprognose für einige Wochen akzeptieren.
Solche Unterschiede lassen sich nur abbilden, wenn du die Situationen trennst und bei jeder Maßnahme angibst, ob sie vorübergehend zulässig sein soll. Halte das Datum des Gesprächs und den Namen der Praxis im Dokument fest.
Wer deine Verfügung durchsetzt, wenn du es nicht mehr kannst
Eine Verfügung spricht nicht von allein
Eine Patientenverfügung spricht nicht von allein. Im Ernstfall prüft dein Betreuer oder deine bevollmächtigte Person, ob die Festlegungen auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen, und verschafft deinem Willen gegenüber dem Behandlungsteam Ausdruck und Geltung (§ 1827 Abs. 1 und 6 BGB). Deshalb gehört zu jeder Verfügung eine Person, die dieses Amt übernimmt.
Wann das Betreuungsgericht mitentscheidet
Sind sich diese Person und der behandelnde Arzt einig, dass eine Maßnahme deinem Willen entspricht oder widerspricht, braucht es keine Entscheidung des Betreuungsgerichts (§ 1829 Abs. 4 BGB). Das Gericht wird erst eingeschaltet, wenn Ärzte und Vertreter verschiedener Meinung sind.
Ehegatten haben seit 2023 für Gesundheitsangelegenheiten ein befristetes Notvertretungsrecht (§ 1358 BGB), doch auch dieses ersetzt keine klar formulierte Verfügung, sondern braucht sie als Grundlage.
Die richtige Person auswählen
Die Person, die deine Verfügung vertreten soll, muss sie kennen. Drei Schritte gehören dazu:
- Gib ihr eine Kopie.
- Erkläre ihr, warum du dich so entschieden hast.
- Frag sie, ob sie diese Entscheidungen im Ernstfall auch gegen Widerstand aus der Familie tragen kann.
Wer hier zögert, ist die falsche Wahl, so nah die Person dir auch steht.
Ändern, widerrufen, aktuell halten
Widerruf formlos, Änderung schriftlich
Eine Patientenverfügung kann jederzeit formlos widerrufen werden (§ 1827 Abs. 1 Satz 3 BGB). Ein klares „Das will ich so nicht mehr" gegenüber dem Arzt reicht, ebenso das Zerreißen des Dokuments. Für Änderungen ist hingegen wieder die Schriftform nötig, weil jede neue Festlegung eine neue Verfügung ist.
Warum ein altes Dokument an Kraft verliert
Ein zehn Jahre altes Dokument bleibt wirksam, doch seine Überzeugungskraft nimmt ab, wenn die Medizin sich weiterentwickelt hat oder deine Lebenssituation eine andere ist. Deshalb regelmäßig:
- Lies die Verfügung in festen Abständen und nach jeder schweren Diagnose erneut.
- Bestätige sie mit Datum und Unterschrift.
- Tausche alte Kopien bei Hausarzt, Bevollmächtigtem und in der Patientenakte aus.
Ein Eintrag im Zentralen Vorsorgeregister, das auch Patientenverfügungen vermerkt (§ 78a BNotO), macht das Dokument für Betreuungsgerichte auffindbar.
Patientenverfügung ohne Vorsorgevollmacht: geht das?
Möglich, aber nur der halbe Weg
Ja, aber es ist der halbe Weg. Ohne Bevollmächtigten bestellt das Betreuungsgericht im Ernstfall einen Betreuer, der deine Verfügung dann umsetzt. Das Gericht tut das nur, soweit es erforderlich ist, und nicht, wenn bereits ein Bevollmächtigter die Angelegenheiten besorgen kann (§ 1814 Abs. 3 BGB).
Eine Vollmacht für Gesundheitsangelegenheiten verhindert also das gerichtliche Verfahren und stellt sicher, dass eine Person deines Vertrauens und nicht ein gerichtlich ausgewählter Fremder deine Wünsche vertritt.
Was die Vollmacht enthalten muss
Damit der Bevollmächtigte auch über lebenserhaltende Maßnahmen mitentscheiden darf, muss die Vollmacht zwei Bedingungen erfüllen:
- Sie muss schriftlich sein.
- Sie muss diese Befugnis ausdrücklich umfassen.
Wer beides kombiniert, gibt der Patientenverfügung eine Stimme und der Vollmacht einen Leitfaden.
FAQ
Deine Fragen zur Patientenverfügung
Ab welchem Alter kann ich eine Patientenverfügung schreiben?
Ab 18 Jahren, sofern du einwilligungsfähig bist, also verstehst, worum es bei den Festlegungen geht. Eine Altersobergrenze gibt es nicht. Auch gesunde junge Erwachsene profitieren davon, weil Unfälle und plötzliche Erkrankungen in jedem Alter vorkommen.
Brauche ich für die Patientenverfügung einen Arzt oder Notar?
Weder noch. Die Verfügung muss schriftlich sein und von dir unterschrieben werden. Ein ärztliches Gespräch ist trotzdem sinnvoll, weil du dann besser einschätzen kannst, was künstliche Beatmung, Ernährung über eine Sonde oder Wiederbelebung konkret bedeuten. Ein Vermerk über dieses Gespräch im Dokument zeigt später, dass du informiert entschieden hast.
Was passiert, wenn die Verfügung zur aktuellen Situation nicht passt?
Dann darf sie nicht einfach angewendet werden. Betreuer oder Bevollmächtigter müssen stattdessen deinen mutmaßlichen Willen ermitteln, also aus früheren Äußerungen, Überzeugungen und Wertvorstellungen ableiten, wie du entschieden hättest. Je konkreter die Verfügung Situationen und Maßnahmen beschreibt, desto seltener kommt es zu dieser Unsicherheit.
Muss ich die Patientenverfügung regelmäßig erneuern?
Nein, sie verliert nicht durch Zeitablauf ihre Wirkung. Es hilft aber, das Dokument etwa alle zwei Jahre durchzulesen und mit Datum und Unterschrift zu bestätigen. Das zeigt Ärzten und Angehörigen, dass die Festlegungen weiterhin deinem Willen entsprechen.
Woher wissen Ärzte im Notfall, dass es eine Verfügung gibt?
Durch einen Hinweis in der Geldbörse, durch die bevollmächtigte Person und durch einen Eintrag im Zentralen Vorsorgeregister, in dem auch Patientenverfügungen vermerkt werden können. In der akuten Notfallversorgung handeln Rettungskräfte zunächst lebensrettend; die Verfügung greift, sobald die Situation geklärt ist und die Behandelnden sie prüfen können.
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