Für alle, die vorsorgen wollen
Patientenverfügung online erstellen — juristisch geprüft, in wenigen Minuten
Eine Patientenverfügung kannst du online auf juristisch geprüfter Vorlage erstellen — wirksam ist sie, wenn sie konkrete Behandlungssituationen mit konkreten ärztlichen Maßnahmen verknüpft — pauschale Formulierungen wie „keine lebenserhaltenden Maßnahmen" reichen laut BGH nicht aus (Az. XII ZB 61/16); ein Notar ist für die reine Patientenverfügung nicht erforderlich, Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift genügt.
Quelle: BGH XII ZB 61/16
Viele fertig ausgefüllte Muster im Internet enthalten genau die pauschalen Wendungen, die der Bundesgerichtshof 2016 für unwirksam erklärt hat. Entscheidend ist nicht, dass irgendein Dokument existiert, sondern dass jede Festlegung eine konkrete Behandlungssituation mit einer konkreten ärztlichen Maßnahme verknüpft. Ein strukturierter Online-Generator führt dich durch genau diese Verknüpfung, statt dir eine vorformulierte Pauschalklausel unterzuschieben, die im Ernstfall vor Gericht keine Bindungswirkung entfaltet. Wer sich einmal die Mühe macht, jede Situation einzeln durchzugehen, hat am Ende ein Dokument, das im Zweifel wirklich zählt — statt eines, das nur beruhigend aussieht. Ein konkretes Beispiel für eine wirksame Formulierung wäre: „Wenn ich mich im unmittelbaren Sterbeprozess befinde und keine Aussicht auf Wiedererlangung des Bewusstseins besteht, lehne ich künstliche Beatmung und künstliche Ernährung ab." Diese Verknüpfung aus Situation und Maßnahme ist genau das, was der BGH verlangt — und was ein strukturierter Online-Generator sicherstellt, indem er dich Schritt für Schritt durch beide Elemente führt.
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Typische Situation
Diese Punkte tauchen bei online juristisch geprüft erstellen besonders häufig auf.
- Du willst deine Patientenverfügung erstellen, bevor eine Erkrankung oder ein Unfall dich einwilligungsunfähig macht
- Ein kostenloses Muster aus dem Internet erscheint dir zu allgemein formuliert
- Du bist unsicher, welche medizinischen Situationen konkret benannt werden müssen
- Du möchtest ein Dokument, das vor Gericht und in der Klinik tatsächlich Bindungswirkung entfaltet
So funktioniert es
In 3 Schritten zur fertigen Patientenverfügung.
Behandlungssituationen auswählen
Wähle aus konkret formulierten Situationen wie unmittelbarem Sterbeprozess oder dauerhafter Bewusstlosigkeit — statt selbst pauschale Formulierungen zu erfinden.
Maßnahmen den Situationen zuordnen
Lege für jede Situation fest, welche konkreten Maßnahmen — künstliche Beatmung, künstliche Ernährung, Wiederbelebung — gewünscht oder abgelehnt werden.
Dokument unterschreiben und aufbewahren
Drucke das fertige PDF aus, unterschreibe eigenhändig mit Datum, und hinterlege es griffbereit, idealerweise zusammen mit einer Vorsorgevollmacht.
FAQ
Häufige Fragen
Reicht keine lebenserhaltenden Maßnahmen als Formulierung nicht aus?
Nein, laut BGH (Az. XII ZB 61/16) entfalten rein pauschale Wendungen ohne Bezug zu einer konkreten Behandlungssituation keine Bindungswirkung. Es muss erkennbar sein, für welche konkrete medizinische Lage die Ablehnung gilt.
Brauche ich für die Patientenverfügung einen Notar?
Nein, für die Patientenverfügung selbst ist kein Notar erforderlich — Paragraph 1827 Abs. 1 BGB verlangt nur Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift und Datum. Ein Notar wird höchstens für eine begleitende Vorsorgevollmacht mit Immobilienvertretung gebraucht, nicht für die Patientenverfügung.
Was passiert, wenn meine Formulierung zu vage ist?
Ist eine Festlegung nicht konkret genug mit einer Behandlungssituation verknüpft, entscheiden im Ernstfall Ärzte gemeinsam mit deinem Bevollmächtigten oder Betreuer nach deinem mutmaßlichen Willen — nicht zwingend nach dem, was du eigentlich wolltest.
Kann ich die Patientenverfügung später ändern?
Ja, jederzeit formlos, solange du einwilligungsfähig bist. Eine regelmäßige Aktualisierungs-Unterschrift mit neuem Datum stärkt zusätzlich die Beweiskraft, dass dein festgelegter Wille noch aktuell ist.
Ist das eine Rechtsberatung?
Nein. Diese Seite bietet vorgefertigte, rechtlich geprüfte Bausteine zur strukturierten Erstellung deiner Patientenverfügung, aber keine individuelle medizinische oder rechtliche Beratung zu deinem Gesundheitszustand. Bei bestehenden schweren Vorerkrankungen empfehlen wir zusätzlich ein Gespräch mit deiner Hausärztin oder deinem Hausarzt.
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